Brachezeit der Acker mit Hackfrüchten, Futterkräutern (Brachfrüchten) bestellt, so nennt man dies bebaute oder besömmerte B. Ganze B. trägt der Acker, der ein volles Jahr unbestellt bleibt; halbe B. (Sommerbrache), wenn er erst mitten im Sommer umgebrochen wird und bis dahin zur Weide dient. Sobald der Umbruch des Landes geschehen ist, nennt man es Ruf der d B. Reine B. wird zuweilen nötig zum Behuf der Drainierun d.); auch beim übergang in ein anderes Wirtscha 1 chon Die B. ist fast so alt als der Ackerbau. Schon Hesiod hat sie teuten f und die röm. Scriptoxes rei rusticae stellten f als Regel auf. Noch jetzt ist sie allenthalben zu finden, wenngleich vittsac in verbesserter Form. — Unter 1½½ versteht man in der Wöfter bei schaft das Aufreißen der Rinde der Nadelhölzer bei dem Harzscharren.