Brüche oder Brüchte hießen im mittelalterlichen Rechtswesen, besonders in Niederdeutschland, die geringern Verbrechen (Vergehen oder Frevel), sowie die darauf gesetzte Strafe, besonders Geldstrafe, welche bei Zahlungsunfähigkeit der Verurteilten in körperliche Züchtigung umgewandelt wurde. Die B. wurde vor den Brüchengerichten verhandelt. Brüchen, für ein Wergehen eine Geldstrafe auferlegen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 598Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei