Carpentum (lat.) war bei den Römern der Name für zweiräderige Wagen verschiedener Art, für Gepäckwagen wie für Personenwagen; insbesondere hießen so die Staatswagen, in welchen bei ½h½ auhren, denen die Kaiserinnen und Prinsinnen fuhren, denen dieses Recht bewilligt war. 0 der Stadt zu fahren war nämlich außer den kännern auch im allgemeinen den Frauen, welchen es eine Zeit lang bei gottesdienstlichen Anlässen erlaubt gewesen sein soll, verboten. Das Recht im Wagen zu fahren war somit eine Ructe Auszeichnung, weshalb das C. auf der Rückseite vieler der Bor welche die Köpfe jener kaiserl. Damen auf der Vorderseite tragen, abgebildet ist. Erst im 3. Jahrh. wurde das Recht, im Wagen zu fahren, den höchsten Beamten bewilligt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 15Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei