Champion (rz.; ital. campione, romanisiert aus dem althochdeutschen kKamtjo, mittelhochdeutsch kempfe, neuhochdeutsch Kämpe) hieß im frühern Mittelalter ein Kämpfer, der bei den gerichtlichen Zweikämpfen für eine bestimmte Belohnung die Stelle eines der Beteiligten vertrat. Frauen, Kinder, Greise und Schwache hatten das Recht, in allen Fällen, wo nicht über ein Majestätsverbrechen oder über Elternmord entschieden werden sollte, solche gemietete Kämpfer in die Schranken zu stellen. Die Champions gehörten gewöhnlich der niedrigsten Klasse an und galten als unehrenhaft. Sie mußten ein bestimmtes Kleid von Leder und bestimmte Waffen tragen, die ebenfalls für unehrenhaft galten. Sie durften nicht zu Pferde kämpfen und erschienen mit verschnittenen Haaren und Nägeln in den Schranken. Schon zur Zeit Karls d. Gr. werden die Champions erwähnt, und Otto I. ließ sogar durch sie über die Regierungsfolge entscheiden. Später erhielt das Wort C. eine edlere Bedeutung, indem man damit einen Ritter be I. der für eine beleidigte Dame, für ein Kind oder für irgend einen Kampfunfähigen in die Schranken trat. In England ernannte man, wahrscheinlich zuerst unter Richard II., einen C. des Königs, der zu Pferde und bis an die Zähne bewaffnet zu Westminster bei jeder Krönung alle die zum Duell herausforderte, die den Fürsten nicht als den gesetzlichen Souverän der drei Reiche anerkennen würden. Endlich bezeichnete man als C. bei Turnieren auch den Ritter, der darauf zu achten hatte, daß die versammelten Damen von niemand beleidigt wurden.