Christian VIII., König von Dänemark, Herzog von Schleswig-Holstein und Lauenburg, der älteste 75⁷ des Erbprinzen Friedrich, des Stiefbruders Christians VII., wurde 18. Sept. 1786 zu Kopenhagen geboren. Aus seiner ersten Ehe (1806) mit der Prinzessin Charlotte von Mecklenburg-Schwerin, welche 1809 wegen Ehebruchs von ihm geschieden ward, hatte er einen einzigen Sohn, Friedrich VII. (s. d.); seine zweite Ehe (1815) mit Dardan Karoline Amalie von Schleswig-Holsteinonderburg-Augustenburg blieb kinderlos. Prinz C. war gerade Statthalter in Norwegen, als König Friedrich VI. im Kieler Frieden 14. Jan. 1814 dieses Reich an Schweden abtreten mußte. Der Prinz machte jedoch den Versuch, sich selbst im Besitz von Norwegen zu behaupten. Nachdem er unter allgemeiner Zustimmung 25. Febr. zu Christiania als Regent proklamiert worden war, berief er eine Reichsversammlung, welche 10. April auf dem Gute Eidsvold zusammentrat, eine Verfassung vereinbarte und 17. Mai den Prinzen zum Erbkönig von Norwegen wählte. Doch war dieses Königtum von keinem Bestand. Während eine engl. Flotte die Küste blockierte f ein schwed. Heer von der Landseite an, und bald sah sich C. gezwungen, einen Waffenstillstand (14. Aug.) einzugehen, demgemäß er der norweg. Krone entsagen mußte. Am 10. Okt. stellte er sodann dem Storthing die betreffende Urkunde zu und kehrte nach Dänemark zurück. Hier lebte er ein Vierteliahrhundert ohne polit. Einfluß, bis er durch den Tod Friedrichs VI. 3. Dez. 1839 auf den Thron gelangte. Wenn C. auch am Absolutismus festhielt, so bahnte er doch sofort Reformen in Gesetzgebung und Verwaltung an und suchte besonders die zerrütteten Finanzen zu heben. Als seine eigentliche Lebensaufgabe sah er es an, die Verbindung zwischen dem Königreich und den Herzogtümern enger zu knüpfen, und so einen wirklichen edän. Gesamtstaato zu schaffen. Da des Königs einziger Bruder, der Erbprinz Friedrich Ferdinand (geb. 1792, gest. 1863) und sein eigener Sohn, Friedrich VII., keine Aussicht auf Nachtommenschaft hatten und nach deren Absterben dem bestehenden Recht zufolge im Königreich der Weiberstamm des Königshauses, in den Herzogtümern aber der Mannsstamm der sog. jüngern königl. Linie succedieren mußte, war C. sowohl auf diplomatischem wie auf publizistischem Wege bemüht, diese Rechtsordnung umzustürzen, und erließ zu diesem Zwecke den Offenen Brief vom 8. Juli 1846, in welchem er den Entschluß aussprach, die dän. Erbfolge auch in den Herzogtümern durchzuführen, die entgegenstehenden Hindernisse zu beseitigen und auf diese Weise die Integrität des dän. Gesamtstaats vollständig sicherzustellen Die Stände der Herzogtümer und die Agnaten protestierten unter dem Beifall Deutschlands, und auch der Deutsche Bund wahrte durch Beschluß vom 17. Sept. 1846 die bestehenden Rechte. Der König erließ hierauf eine Bekanntmachung vom 18. Sept. 1846, welche beruhigen sollte, aber der Gedanke der Integrität war darin festgehalten, sodaß die Publikation weder das Vertrauen noch den innern Frieden wiederherstellen konnte. König C. entschloß sich nun zu einem letzten Versuch, indem er durch eine konstitutionelle Verfassung die Herzogtümer mit dem Königreich zu verschmelzen gedachte. Mitten in den Vorarbeiten dazu ereilte ihn jedoch der Tod 20. Jan. 1848.