FeedChristian (Karl August Friedrich)
GeschichteBrockhaus 1882

Christian (Karl August Friedrich), Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, der älteste Sohn des Herzogs Friedrich Christian (gest. 1814) und der Prinzessin Luise Nuguste von Dänemark (gest. 1843), Tochter Christians VII., ward 19. Juli 1798 geboren. Nach einer tüchtigen Vorbildung besuchte er 1817—19 die Hochschulen zu Genf und Heidelberg, bildete sich auf Reisen und übernahm dann die Bewirtschaftung seiner Stammgüter auf Alsen und im Sundewitt mit den Schlössern Augustenburg und Gravenstein. Seit Einführung der Provinzialstände (1834) führte er auch persönlich die ihm verliehene erbliche Virilstimme in der schlesw. Ständeversammlung, und zwar immer in einer sehr konservativen Richtung. Sonst nahm er keine dienstliche Stellung ein, während sein jüngerer Bruder, Friedrich August Emil (geb. 23. Aug. 1800, gewöhnlich nach seinem Gute in Schleswig der Prinz von Noero genannt, gest. 2. Juli 1865 zu Beirut in Syrien), 1842 —46 als Statthalter und kommandierender General in Schleswig-Holstein thätig war. Am 18. Sept. 1820 hatte sich der Herzog mit der Gräfin Luise Sophie von Danneskjold-Samsö vermählt, welcher Che die Prinzen Friedrich (geb. 6. Juli 1829) und Christian (geb. 22. Jan. 1831) sowie drei Töchter entsprangen. Durch seine Geburt Chef des ältern (Augustenburgischen) Zweigs der sog. jüngern königl. Linie des oldenburgischen Fürstenhauses, war Herzog C. nächstberechtigter Agnat und Erbe in den Herzogtümern Schleswig-Holstein, sobald, wie vorauszusehen, der Mannsstamm des regierenden dän. Königshauses erlosch. Aber König Christian VIII. faßte den Plan einer kognatischen Erbfolge, und als der Prinz auf denselben nicht eingehen wollte, kam es zu einem Bruch zwischen beiden. mißt, sind unter K aufzusuchen. Der Offene Brief vom 8. Juli 1846 (s. unter Christian VIII.) führte endlich zur 0.Jult feere Feindschaft. Der Herzog erhob schon 30. Juli feierlich Protest gegen solches Vorgehen von seiten des Königs, während der Prinz von Noer seine Amter niederlegte, und die andern Agnaten folgten diesem Beispiel. In der nächsten schlesw. Ständesitzung stellte Herzog C. den Antrag auf eine gemeinschaftliche Verfassung für Schleswig-Holstein, dem die Versammlung zustimmte. Da sich die Regierung weigerte, einen solchen Beschluß auch nur entgegenunehmen, erklärte der Herzog 4. Dez. 1846 semen ustritt. Seine Güter wurden von der dän. Regierung nicht nur mit Beschlag belegt, sondern auch förmlich ausgeplündert. Während des Kriegs gegen Dänemark stand die ganze augustenburgische Familie auf schlesw.⸗holstein. Seite. Der Prinz von Noer war 1848 Mitglied der Provisorischen Regierung der Herzogtümer und kommandierender General, während die jungen Prinzen im Heere dienten. Nur Herzog C. selbst nahm auch damals keine amtliche Stellung ein, sondern wirkte nur in gelegentlichen Missionen und im Ständesaal. Nach der Restauration der dän. Herrschaft 1851 — 52 wurden die Prinzen von der sog. Amnestie ausge— Ronarch und die ganze Familie ward aus der dan. konarchie verbannt. Die herzogl. Stammgüter blieben unter Sequester. In Veranlassung der Verhandlungen, welche dem Londoner Traktat vom 8. Mai 1852 vorangingen, vollzog jedoch Herzog C. 30. Dez. 1852 eine Akte, wodurch er seine Stammgüter gegen eine Kaufsumme von 2250000 preuß. Thlr. der dän. Regierung überließ, und in eben dieser Akte ward eine Klausel eingeschoben, wodurch er «für sich und seine Familier versprechen mußte, der neuen Erbfolgeordnung in der dän. Monarchie auf keine Weise entgegentreten zu wollen. Diese Erklärung hatte indes für die andern Familienglieder keine bindende Kraft, daher der Prinz von Noer durch Protest vom 24. März 1853, der Erbprinz Friedrich durch Protest vom 15. Jan. 1859 sein Erbrecht wahrte. Nach dem Verkauf seiner Stammgüter erwarb Herzog C. die Herrschaft Primkenau in Niederschlesien und wohnte seitdem abwechselnd dort und in Gotha. Auch nach dem Tode des Königs Friedrich VII. von Dänemark kehrte er nicht wieder auf den polit. Schauplatz zurück, sondern entsagte durch den Verzicht vom 16. Nov. 1863 und den erweiterten Verzicht vom 25. Dez. 1863 der Erbfolge in Schleswig-Holstein vollständig, indem er seinem Sohne, dem Erbprinzen Friedrich (s. d.), die Geltendmachung der Rechte seines Hauses überließ. Er starb 11. März 1869 zu Primkenau.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 360Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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