Conring (Herm.), einer der vielseitigsten Gelehrten seiner Zeit, geb. zu Norden in Ostfriesland 9. Nov. 1606, studierte zu Helmstedt und Leiden Philosophie, Theologie und Medizin, wurde 1632 u Helmstedt Professor der Naturphilosophie, 1636 er Medizin, später auch Professor der Politik; 1660 erfolgte seine Ernennung zum Geheimrat des Herzogs von Braunschweig. Schon 1658 hatte der König Karl X. Gustav von Schweden C. zu seinem Rat und Leibarzt ernannt; 1664 verlieh ihm Ludwig XIV. eine Pension, und 1669 wurde er vom König von Dänemark zum Etatsrat ernannt. Weit und breit suchte man seinen Rat in den wichtigsten Reichs⸗ und Staatssachen; auch beim Zustandekommen des Westfälischen Friedens war er beteiligt. Das größte Verdienst erwarb er sich um die Ge-Werk; des Deutschen Reichs, besonders durch sein erk: De origine juris germanicio (Helmstedt 1643) und um das deutsche Staatsrecht, welchem letztern er durch seine Exercitationes de republica Imp. Germ.v (Helmstedt 1674) eine neue Bahn brach. Auch der Medizin hat C. durch die Verbreitung der Harveyschen Lehre vom Kreislaufe des Blutes, durch seine Kämpfe gegen die Alchemie und die hermetische Medizin sowie durch die Bestimmung des Nutzens der Chemie für die Pharmacie viel genützt. C. starb zu Helmstedt 12. Dez. 1681. Eine vollständige Ausgabe seiner Werke, zugleich mit seiner 1—47— besorgte Göbel (6 Bde., Braunschw. 1730). Vgl. Stobbe, Hermann C., der Begründer der deutschen Rechtsgeschichter (Berl. 1870); Marx, Zur Erinnerung der ärztlichen Wirksamkeit Hermann C.s» (Gött. 1873).