Corregidör (span.; port. Corregedor), in Spanien vor Einführung der jetzigen Gemeindeverfassung der vom König ernannte Vorsteher des Magistratskollegiums einer Stadt, das sowohl mit der richterlichen Gewalt als auch mit der Verwaltung betraut war; in Portugal soviel wie Bezirksvorsteher, jetzt ohne richterliche Gewalt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 613Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei