Craumer (Thomas), einer der ersten Beförderer der kirchlichen Reformation in England, geb. 2. Juli 1489 zu Aslacton in der Grafschaft Rorthampton, studierte zu Cambridge besonders Griechisch und Hebräisch, erhielt w1510 eine Gelehrtenpfründe (fellowship) im Jesus-Kollegium, wurde 1524 Lehrer der Theologie und 1526 Examinator in seinem Kollegium. Durch eine in Cambridge errschende Seuche vertrieben, begab er sich nach altham in der Grafschaft Esser. Als einst Heinrich VIII. sich in dieser Gegend aufhielt, traf C. mit dem Staatssekretär Gardiner und dem Hofkaplan 1 zusammen, und in einem Gespräche über die eabsichtigte Scheidung des Königs sagte er, man möge die Sache nach der Schrift prüfen und sich auf das Gutachten gelehrter Theologen stützen, statt vom Papste die Entscheidung zu holen. Forx erzählte diese Unterredung dem Könige, der C. zu sich rmißt, sind unter K aufzusuchen. rief, ihn zu seinem Kaplan ernannte und ihm den Auftrag gab, eine Schrift über die Scheidungsangelegenheit auszuarbeiten. Nach der Vollendung derselben erhielt C. eine einträgliche sene S und wurde 1530 nach Rom gesandt, um seine Schrift dem Papste vorzulegen und zu verteidigen; dann wurde er 1531 nach Deutschland geschickt, wo er als Bevollmächtigter Heinrichs VIII. den Kaiser für die Scheidung ewinnen suchte und in dieser Angelegenheit vie fache Verhandlungen mit prot. Theologen hatte, in deren Umgang er mit den Ansichten der Reformatoren immer vertrauter ward. Daß er schon damals von der herrschenden Kirche sich zu trennen beabsichtigte, bewies er durch seine Verdeirauung mit der Nichte des Pfarrers Osiander in Nürnberg. Bald nachher verlieh ihm der König das erledigte Erzbistum von Canterbury. C. nahm diese Würde ungern an, da er die Launen des Königs fürchtete, da ferner der dem Papste zu leistende Eid seinen Überzeugungen widerstritt und seine heimliche Ehe mit dem kanonischen Rechte nicht vereinbar war, obschon die engl. Gerichte die Priesterehe bereits als rechtmäßig anerkannt hatten. Er leistete den Eid mit der Verwahrung, daß er denselben nur in dem Sinne nehme, der mit den göttlichen Gesetzen, den Rechten des Königs und den Landesgesetzen im Einklange stehe. Bald nach seiner Einsetzung (1533) sprach er das Scheidungsurteil uber die königl. Ehe aus, und als der Papst mit dem Banne drohte, war C. ebenso zum Widerstande gerüstet wie der König, den ein Beschluß des Parlaments schon zum Oberhaupt der Kirche erklärt hatte (1534). C. suchte nun die Reformation zu befördern, soviel die Willkür des Königs und die Gegner der Neuerung es ihm gestatteten. Während er durch eindringliche Predigten wirkte, ward auch durch ihn dem Volke 1539 die Bibel in der Landessprache zugänglich gemacht (Die große Bibelo). Solange er es 1H— durfte, kämpfte er gegen die auf des Königs Verlangen vom Parlament festgesetzten sechs Artikel (the bloody act), die jeden zum Tode verurteilten, der sich gegen die Brotverwandlung, Totenmesse, Ohrenbeichte und die Priesterehe erklärte. Nach Heinrichs Tode (1547) konnte er freier wirken. Als Maria, die kath. Tochter Heinrichs VIII. von seiner geschiedenen Gemahlin Katharina von Aragonien, 1553 den Thron bestieg, wurde C. mit andern Beförderern der Reformation ins Gefängnis gebracht, seiner Würde entsetzt und als Ketzer zum Tode verurteilt. Während seiner langen Haft zu Orxford verleitete man den Greis zur Unterzeichnung mehrerer Erklärungen, in welchen er die wesentlichsten Lehren des röm. Glaubens annahm. Endlich ward ihm sogar eine Rede vorgeschrieben, worin er seine Schuld öffentlich bekennen sollte. Sein Tod aber war von seinen Feinden zum voraus beschlossen. Nachdem die Königin und ihr Gemahl Philipp II. den Befehl zur Hinrichtung gegeben hatten, ward C. zur Kirche geführt, wo er die vorgeschriebene Rede halten sollte. Allein hier erklärte er mit Würde, daß nur Todesfurcht ihn verleitet habe, die Wahrheit zu verleugnen. Am 21. März 1556 führte man ihn zum Scheiterhaufen, den er mit Heldenmut bestieg, indem er seine rechte Hand, die den Widerruf unterzeichnet hatte, zuerst in das Feuer steckte und sie langsam verbrennen ließ. Vgl. Strype, «Memorials of the life and works of C.5 (Lond. 1694; neue Ausg., 2 Bde., Orf. 1840), und Todd, «Life of C.v (2 Bde., Lond. 1831). Todd gab auch C.s Verteidigung der Transsubstantiation (Lond. 1825) und Burton den unter C.s Namen bekannten Katechismus (Oxf. 1829) neu , Spm „Crannoges (Holzinseln), Spuren alter Bauten in irischen Seen, durch Einrammen von Pfählen und Versenken und Aufschütten von Steinen und Erde künstlich hergestellte Inselchen. Diese annähernd kreisrunden Inseln haben 19—63 m Durchmesser und sind von Pfahlreihen umgeben; in ihrem Mittelpunkt steht ein aus Steinplatten bestehender Herd. Auch viele Geräte aus Stein, Knochen, Holz, Bronze und Eisen fanden sich auf ihnen, namentlich Waffen. Die ersten C. entdeckte Wilde 1836 in den Gewässern des Shannon; später wurden auch in Schottland einige C. gefunden.