Curtius Rufus (Quintus), röm. Geschichtschreiber, Verfasser eines Werks De rebus gestis Alexandri Magnio in zehn Büchern, von denen je-e doch die beiden ersten gänzlich fehlen und einige an. dere lückenhaft sind. Da das Werk des C. im Altertum nie genannt wird, so herrscht über die Zeit,‚ 1 in welcher C. lebte, die größte Meinungsverschiedenheit, indem ihn einige unter Augustus, andere unter Claudius oder Vespasian leben lassen, andere ihn in das 3. Jahrh. n. Chr. oder gar in die Zeit Konstantins oder des Theodosius setzen. Aller Wahrscheinlichkeit nach war C. ein röm. Rhetor, dessen Leben Sueton in seinem Werke De viris Illustribuso beschrieben hatte und der jedenfalls im ersten Jahrhundert der Kaiserzeit, wahrscheinlich i unter Claudius, lebte. Gering ist der histor. Wert des Werks. C. i he nämlich im wesentlichen dem schon im Altertum berüchtigten griech. Schriftsteller Kleitarchos, wie auch Diodors und Justins Darstellung in der Hauptsache auf diesen zurückgeführt wird. C. lehnt dabei histor. Kritik ausdrücklich ab und richtet sein Bestreben vorzugsweise auf wirkungsvolle und glänzende Darstellung und Ausmalung derjenigen Partien, die ihm dazu am geeignetsten erscheinen, sodaß sein Werk eher einem Romane gleicht als einer wirklichen Geschichte. Sein Stil ist vorzugsweise dem Livius nachgebildet und im allgemeinen rein und edel, freilich oft auch überkünstlich, überladen uud deklamatorisch. Während des Mittelalters wurde das Werk des C. vielfach gelesen, abgeschrieben und bewundert. 90 neuerer Zeit machte unter andern Freinsheim den Versuch, die verlorenen Bücher und Lücken zu ergänzen. Die besten Ausgaben lieferten Mützell (mit reichhaltigem Kommentar, 2Bde., Berl. 1841) und inkritischer Hinsicht Zumpt (Braunschw. 1849), Hedicke (Berl. 1867) und Vogel (Lpz. 1880). Schulausgaben mit erklärenden Anmerkungen veröffentlichten Mützell (Berl. 1843), Zumpt (Braunschw. 1864) und Vogel (Bd. 1, 2. Aufl., Lpz. 1875; Bd. 2, 1880). Unter den deutschen übertragungen sind die von Ostertag (2 Bde., Frankf. 1799) und Siebelis (3 Bochn., Stuttg. 1865) zu nennen.