Cassius (Spurius C. Vecellinus oder Vicellinus), eine der ältesten und bedeutendsten wirklich histor. Erscheinungen in der röm. Geschichte. Er war dreimal Konsul (502, 493 und 486 v. Chr.), einmal Reiterführer (503 oder 498), triumphierte in seinem ersten Konsulat über die Sabiner und schloß in seinem zweiten den altberühmten, noch zu Ciceros Zeit vorhandenen Bündnisvertrag mit den Latinern. Nach dem dritten, in welchem er einen Triumph über die Herniker feierte, wurde er des Strebens nach dem Königtum angeklagt und hingerichtet, sein Haus geschleift. Dies ist der histor. Kern der von der Sage ausgeschmückten, von den Annalisten vielfach entstellten Geschichte des C. Er soll in der Absicht, sich das Königtum zu verschaffen, in seinem dritten Konsulat das erste Ackergesetz vorgeschlagen haben, wonach Gemeindeländereien an ärmere Bürger, ja an Latiner und Herniker verteilt werden sollten, wie das dann später die Gracchen unternahmen, welche zwar nur röm. Bürgern Ländereien zuweisen, zahlreichen Bundesgenossen aber eben das röm. Bürgerrecht erteilen wollten. Außerdem soll er noch beantragt haben, den Kaufpreis für das während einer Teuerung an das Volk verkaufte Getreide den Käufern zurückzuzahlen. Ferner wird erzählt, daß des é. Vater bei der Verurteilung seines Sohnes als Zeuge mitgewirkt, nach einer andern Angabe sogar dieselbe selbst ausgesprochen habe. Vgl. Mommsen, «Röm. Forschungeno (Bd. 2, Berl. 1879).