Denaturierung nennt man eine an steuerpflichtigen Waren vorgenommene qualitative Veränderung, durch welche dieselben für gewisse Zwecke unbrauchbar und infolge davon ganz oder teilweise steuerfrei werden. Am wichtigsten ist die D. bei Salz und Spiritus, da diese Verbrauchsgegenstände in der Regel nur sofern sie für die menschliche Konsumtion bestimmt sind, einer Besteuerung unter- und gewisse gewerbliche Zwecke dagegen frei bleiben oder eine Steuervergütung erhalten. Im Deutschen Reich wird Viehsalz durch Beimischung von Rötel und Wermutpulver, Gewerbesalz durch Mischung mit Glaubersalz oder mit Kiserit und Holzasche, Spiritus namentlich mit Holzgeist denaturiert.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 48Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei