FeedDeputät
Sport & SpielBrockhaus 1882

Deputät (vom. lat. deputare, anweisen, bestimmen) ist ein veralteter Ausdruck für Abgaben, namentlich für solche, welche in Naturalien bestehen. Der Jagdberechtigte hatte nach älterm Rechte öfters dem Grundeigentümer ein Wilddeputat; der Weideberechtigte ein D. von den Erträgen der Herde zu entrichten; ebenso wurden Holzdeputate von den Erträgen eines Forstes abgeliefert. Auch von den Diensteinkünften der Beamten, Lehrer, Geistlichen, welche in Naturalien bestanden und von den Gemeinden oder einzelnen Gütern zu entrichten waren, wurde der Ausdruck angewendet. Endlich bezeichnet man damit auch die Apanagen, welche der Besitzer des Hausfideikommisses oder Stammgutes den nächsten Verwandten zu zahlen hat.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 66Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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