Apanage (frz., vom neulat. apanagium) ist die zum standesmäßigen Unterhalte von tte Dokarion Gliedern regierender Häuser ausgesetzte Dotation. Sie war 39 der lich eine Abfindung für die durch Einführung der Weimtogentmfolge bewirkte Ausschließung von der Regierung, weshalb man in solchen Staaten, wo nur der Mannsstamm regierungsfähig ist, nicht im strengsten Sinne des Wortes von einer A. der Prinzessinnen reden kann. Wo eine Civilliste für das Staatshaupt besteht, da werden die A. meistens neben derselben 22 Volssdirt und bedürfen daher der Bewilligung der Volksvertretung, wie alle andern Ausgaben des Staatshaushalts. Unterhaltssummen, die der 3 Haube der E. sud aus dieser an Glieder seines Hauses zahlt, sind keine eigentlichen A. Die letztern werden meistens in Geld ausgeworfen, wozu zuweilen noch 0 Naturalien, Nießbrauch von Grundstücken u. dgl kommen. Das Nähere hierüber bestimmen Hausverträge und Hausgesetze, auch wohl die Landesverfassungen oder besondere Gesetze. Man hat haupt00 zwei Methoden bei den A.: 1) das Heimfallssystem, wo jedem Prinzen bei seiner Volljährigkeit eine eigene A. ausgesetzt wird, die aber bei seinem Tode an die Staatskasse heimfällt; 2) das Vererbungssystem, wo die A. „znertt Av unter die Dupch Eer. Nachkommen des zuerst Apanagierten urch Erbgang verteilt wird und erst nach Aussterben dieser Linie an den Staat zurückfällt. Früher bestand nicht selten die Apanagierung in einer Abfindung durch Auswerfung einer bestimmten Landes⸗ und Hoheitsquote zu usufruktuarischer Benutzung, was man im Gegensatze zu A. mit dem Namen Paragium bezeichnete. 94150 (das Gegenteil ist Mesalliance, s. Mißpäte (grch.), Betrug, Täuschung; personifiziert als Göttin ist A. die Tochter der Nacht. Apatetisch, falsch, trüglich, verfänglich.