Desertorila sententia (lat.) hieß in der Sprache des vormaligen gemeinen Prozesses das Urteil, durch welches ein Rechtsmittel, als nicht innerhalb der Notfrist eingelegt, verworfen wurde.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 81Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei