Dissenters, d. i. Andersgläubige, heißen in England die welchehah w solcher kirchlichen Gemeinschaften, welche sich von der Staatskirche (der engl. Hochkirche) losgesagt haben. Mißbräuchlich wird die Bezeichnung bisweilen auch angewandt einerseits auf die Angehörigen der röm.⸗kath. Kirche, andererseits auf die Anhänger eigentümlicher religiöser Richtungen, welche I1. äußerlich nicht von der Hochkirche geschieden haben. Zu ihnen gehören Presbyterianer, Independenten, Methodisten, Baptisten, Quäker, Irvingianer u. a. Früher Wonjene wegen Verwerfung der Konformitätsakte Nonkonformisten. Anfänglich mußten sie manche Verfolgung erleiden, bis die Toleranzakte von 1689 ihnen wenigstens bedingte Duldung gewährte. Erst 1836 wurden durch Aufhebung der Test- und Korporationsakte von 1673 ihre kirchlichen Rechte erweitert und ihnen bürgerliche Gleichstellung mit den Angehörigen der Hochkirche gewährt, 1868 wurden sie von der Verpflichtung befreit, der Hochkirche Kirchensteuern zu zahlen, und 1871 erhielten an den Universitäten Orford und Cambridge alle D. gleiche Rechte mit den Studierenden der Hochkirche.