Donellus (Hugo), eigentlich Doneau, ausgezeichneter Lehrer des röm. Rechts, geb. 23. Dez. 1527 zu Chälon-sur-Saöne, studierte zu Toulouse und Bourges und wurde 1551 an letzterm Ort Professor des röm. Rechts. Als eifriger Calvinist mußte D. 1572 fliehen und wandte sich nach Genf. Im J. 1573 wurde er Professor in Heidelberg; 1579 ging er als solcher nach Leiden, 1588 nach Altdorf, wo er am 4. Mai 1591 hochgeehrt und gefeiert starb. Sein bestes Werk sind die KCCommentarii de jure civilio, ein umfassendes System des röm. Privatrechts und Prozesses. D. ist neben Cuiacius der bedeutendste Jurist des 16. Jahrh. Während jener sich durch die mit einer umfassenden Kenntnis des Altertums verbundene Cxeese der röm. Rechtsquellen auszeichnete, liegt die Bedeutung von D. vorzugsweise in seiner systematischen Methode, an die zuerst die civilistische Jurisprudenz des 19. Jahrh. wieder angeknüpft hat. Die bese Ausgabe der &Commentarii de jure eivilio ist von König und Bucher (16 Bde., Nürnb. 1801 — 34), die beste Gesamtausgabe: 4Opera omnia, cum notis O. Hilligeri (12 Bde., Lucca 1762 —68). Vgl. Eyssell, Doneau, sa vie et ses Ouvrages, traduit du latin par J. Simonnety —— 1860); Stintzing, «Hugo D. in Altdorfv Erlangen 1869).