FeedDubbeltjie
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Dubbeltjie (d. i. Doppelter) nennt man in den Niederlanden im Kleinverkehr den Geldbetrag von 10 Cents oder ½0 Fl., wie früher (bis in 1816) den im Werte gleichen von 2 Stübern (daher der Name), für welchen letztern ein Silberscheidemünzstück existierte, wie seitdem für die 10 Cents. Nach der bis 1816 beobachteten Prägung hatte das D. das Gewicht von 1,6019 g, die Feinheit von 569 Tausendteilen, das Feingewicht von 0,9122 g und daher den Wert von 16,42 deutschen Pfennig oder 8,21 österr. Kr. Das spätere 10-Centsstück war nach dem Gesetz vom 28. Sept. 1816: 1,8652 g schwer, 569 Tausendteile fein, 0,9627 g im Feingewicht und 17,23 deutsche Pfennig oder 8,66 österr. Kr. wert; nach dem Gesetz vom 22. März 1839: 1 g schwer, 945 Tausendteile fein, 0,9156 g im Feingewicht und 17,1 deutsche Pfennig oder 8,305 österr. Kr. wert; nach dem Gesetze vom 26. Nov. 1847: 1/ g schwer, 640 Tausendteile fein, im Feingewicht von 0,896 g und 16,13 deutsche Pfennig oder 8,08 österr. Kr. wert; ferner für Niederländisch-Ostindien seit 1854 besondere derartige Stücke von 1½¼½ g Gewicht, 720 Tausendteilen Feinheit, /1% g Feingewicht, 16 ½3 deutschen Pfennig oder 8½0 österr. Kr. Wert.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 599Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Handwerk & Gewerbe 6