Duché, in Dene eine zur Würde eines Herzogtums erhobene Herrschaft, die bei der Krone unmittelbar zu Lehn ging. an unterschied D. pairie, welcher mit dem Besitze der Herrschaft zugleich die Pairswürde erteilte, und D. simple (D. par simple brevet), bloßer Titel.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 611Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei