Einbinden, eine Schutzmaßregel für Weinreben und andere empfindliche Gehölze mit langen, dünnen, biegsamen Stämmen; dieselbe besteht darin, daß man derartige Gehölze vor Eintritt des Winters locker genug, um die Luft nicht ganz abzusperren, mit Stroh oder Schilf, das mit Bändern befestigt wird, umgibt, niederlegt und dicht über dem Boden an Pfählen anheftet. Hierdurch sind sie ebensowohl gegen das Erfrieren, wie gegen Moder gesichert. In ähnlicher Weise schützt man den Stamm der Edelrosen, während die Krone niedergebogen, mit einigem Laub und darüber mit Erde bedeckt wird, dadurch gegen Frost, daß man ihn mit Stroh oder ähnlichem Material locker einbindet. Für viele andere nicht ganz widerstandsfähige Gewächse sind andere Schutzvorrichtungen gebräuchlich.