Eisenbahn-Achsbrüche sind nächst den Eisenbahn-Radreifenbrüchen häufig Veranlassung zu Eisenbahnunfällen, weshalb denselben von seiten der Eisenbahnverwaltungen eine große Aufmerksamkeit gewidmet wird. In der darüber geführten Statistik finden sich aufgezählt: die Fabriken, welche die gebrochenen Achsen geliefert; der Monat, in welchem sich der Achsbruch ereignete (um die meteorologischen und die Temperatur-Einflüsse in Berechnung ziehen zu können); der Name der Bahn und der Bahnstrecke, wo er geschah; die zurückgelegte Kilometerzahl der gebrochenen Achse; das Material und die Erzeugungsart derselben; die Gattung der Achse und des Fahrzeugs; die Gattung des Zugs, sowie die Geschwindigkeit desselben zur Zeit des Achsbruchs; die Folgen des Bruchs; der Ort der Bruchfläche; die Beschaffenheit der Bruchfläche; die Belastung des Achszapfens bei normaler Benutzung des Fahrzeugs; die Belastung der Achse zur Zeit des Bruchs; das Gewicht der Räderpaare und der Achsen; der Durchmesser der Räder; die Ursache der Brüche. Zur möglichsten Einschränkung der E. haben sich die meisten deutschen Eisenbahnverwaltungen, zwischen denen ein Wagenaustausch stattfindet, verpflichtet, ihre Eisenbahnachsen nach Zurücklegung einer bestimmten Kilometerzahl außer Gebrauch zu stellen. Über die Zahl der E. und der Radreifenbrüche in Deutschland und Psterreich-Ungarn vgl.