FeedEpheben
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Epheben hießen im alten Athen die Jünglinge in der Zeit vom 18. bis zum 20. Lebensjahre, nachdem sie unter gewissen Feierlichleiten mündig gesprochen und ihr Name nach vorgängiger Prüfung ihrer echt hürgerlichen Abkunft (Dokimasia) in das Verzeichnis der Mitglieder des Demos, d. h. der Gemeinde, der sie durch ihre Geburt angehörten (in das sog. Lexiarchikon Grammateion), eingetragen worden war. Den Waisen wurde bei der Mündigkeitssprechung ihr Vermögen durch die Vormünder, den Söhnen von Erbtöchtern das mütterliche Erbteil durch den Vater, der es bis dahin verwaltet hatte, eingehändigt und un freien Verfügung uberlasten. Gleich nach der Mündigkeitssprechung mußten die E. in voller Waffenrüstung (die den Söhnen der im Kriege Gefallenen vom Staat geliefert wurde) sich im Heiligtum des Aglauros einfinden und dort den Waffeneid leisten: «daß sie den Waffen, die sie tragen, keine Schande machen, den ihnen angewiesenen Platz in der Schlacht nicht verlassen, die Heiligtümer verteidigen, ihr Vaterland nicht schwächer, sondern mächtiger und größer machen, den Behörden und den Gesetzen gehorchen wollen.» Die zwei Jahre der Ephebie waren in der Zeit der olit. Selbständigkeit Athens fast ausschließlich der orübung und Ausbildung für den Kriegsdienst ewidmet: körperliche übungen in den Gymnasien, übungen im Gebrauch der Waffen und im Marschieren, dann Dienst in den Festungen und als cperipoloir zur Aufsicht über die Sicherheit im Lande, Beteiligung an den feierlichen Aufzügen bei großen Götterfesten wie den Panathenäen u. a. nahmen die Zeit der Jünglinge in Anspruch. Seit der macedon. und röm. Zeit kamen zu den gymnastischen und Waffenübungen auch wissenschaftliche Vorträge über Philosophie, Rhetorik u. dgl., die in den Gymnasien von eigens dafür angestellten Lehrern gehalten wurden, eine Einrichtung, die viele auswärtige iunge Männer nach Athen zog, welche neben oder nach den Bürgersöhnen als Epengraphois in die Listen der CE. eingetragen wurden und dadurch das Recht erhielten, an allen jenen Vorträgen und UÜbungen teilzunehmen, sodaß Athen mehr und mehr den Charakter einer Hochschule für ganz Hellas erhielt. Die Oberaufsicht über die E. mit besonderer Rücksicht auf die Disciplin führte die angesehene, vom Volke durch Wahl ernannte Behörde der Sophronisten; die sämtlichen von den einzelnen Fachlehrern abgehaltenen libungen standen unter der Oberleitung eines Kosmetes, d. i. Ordners. Vgl. Dittenberger, De ephebis Atticis« (Gött. 1863); Dumont, „Essai sur l'éphébie attiques (2 Bde., Par. 1875 76) Grasberger, «Erziehung und Unterricht im klassischen Altertum» (Bd. 3, Würzb. 1881).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 214Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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