Ephören (grch. 256οοe) war in Sparta der Titel einer aus fünf Mitgliedern bestehenden Behörde, die im 8. Jahrh. v. Chr. von den Königen Theopompos und Polydoros eingesetzt wurde, ursprünglich um als Stellvertreter der Könige neben verschiedenen polizeilichen und civilrechtlichen Befugnissen die Aufsicht über die Unterthanen der Spartiaten, die Periöken und Heloten, zu führen. Wahrscheinlich nach dem zweiten messenischen Kriege wurden sie eine unabhängige Behörde, nunmehr jährlich auf eine nicht näher bekannte Art aus sämtlichen Spartiaten gewählt, verwalteten ihr Amt ein Jahr und konnten nach Ablauf desselben nur von ihren Nachfolgern zur Verantwortung gezogen werden. Allmählich wurden ihre Befugnisse immer mehr erweitert: ganz besonders seit der zwischen 580 —570 v. Chr, fallenden gewaltigen Verstärkung der Aristokratie in Sparta auf Kosten des Königtums. Sie erhielten die Gerichtsbarkeit in allen privatrechtlichen Prozessen und in den Prozessen Über Leben und Tod der Periöken; sie waren die obersten Wächter der Gesetze und der ganzen Staatsverwaltung, konnten alle Beamten absetzen, mit Geldstrafen belegen, ins Gefängnis werfen; selbst die Könige durften sie vor sich laden (dieselben brauchten jedoch erst der dritten Ladung Folge zu leisten), bei geringern Vergehen ihnen leichtere Bußen auflegen, bei schwerern sie bei der Gerusia (dem Senat) anklagen. Ferner führten die E. die Oberaufsicht über die Erziehung der Knaben und Jünglinge; die Verwaltung des Staatsschatzes, die Oberleitung der auswärtigen Angelegenheiten lag in ihrer Hand, sie ernannten die Befehlshaber der Flotte und oft auch die der Landheere, ließen sich von denselben Berichte erstatten und sandten ihnen durch die sog. Skytale leinen Stab, den man mit Lederstreifen umwickelte und so auf diese schrieb) Befehle zu. (dent.