FeedErdrosselung
TechnikBrockhaus 1882

Erdrosselung (strangulatio) nennt man diejenige Art des gewaltsamen Erstickungstodes, bei welcher die Tötung durch festes Anlegen eines einschnürenden Werkzeugs um den Hals (meist durch mde Hand) bewirkt wird; Erhängen dagegen ie Tötung durch Druck auf den mehr oder weniger mit einem Strangwerkzeug umschnürten Hals, vermittelt durch die eigene Schwere des ganzen oder auch nur des halben Körpers; Erwürgen endlich die Tötung durch sehr starken oder anhaltenden Druck mit den Fingern auf den Hals, entweder seitlichen oder in viel seltenern Fällen von vorn nach hinten. Beim Erdrosseln wird nicht nur die Luftröhre und der Kehlkopf zusammengeschnürt und dadurch der Luftzutritt in die Lungen verhindert (wodurch der eigentliche Erstickungstod eintritt), sondern auch der Blutlauf am Halse (besonders in den sog. Drosselvenen) unterbrochen, wodurch sehr rasch Blutanhäung im Gehirn, Betäubung und Schlagfluß enthen kann. Bei manchen E. (3. B. der in Spanien als gesetzliche Strafe üblichen Erwürgung und beim Erhängen) kann auch eine schnelltötende Verletzung Das Haupterkennungszeichen des Erdrosselungstodes ist die durch den Strang oder das einschnürende Werkzeug hervorgebrachte blutunterlaufene, bal wohl pergamentartig trockene Furche um den als oder einen Teil desselben herum, die sog. trangrinne. Die Strangulationsmarke hat meist eine Kreisform und verläuft bei Erhängten meist Porderh Kehlkopf und Zungenbein quer über den orderhals, wogegen sie beim Erdrosselten gewöhnlich tiefer, etwa in der Mitte des Halses, angetrofsen wird; auch bilden sich durch die Ausführung der Strangulation leicht Excoriationen und Sugillationen in und an der Strangrinne. lbrigens ist es oft genug eine der schwersten Aufgaben des Gerichtsarztes, selbst bei stattfindender Sektion, festzustellen, wie im einzelnen Falle die Tötung bewerkstelligt wurde. Vgl. Casper, «Praktisches Handbuch der LiterVerl. Medizin» (6. Aufl., von Liman bearitet, Berl. 1876); Schürmayer, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin (4. Aufl., Erlangen 1874); Buchner, „Lehrbuch zur gerichtlichen Medizin v 2. Aufl., Münch. 1872). Bei der Behandlung Erdrosselter hat man vor allen Dingen den einschnürenden Körper zu lösen oder (z. B. den Strang des Erhängten) durchzu⸗ . wobei man die Vorsicht anwenden muß, aß der Erhängte nicht zur Erde falle, dann die Kleider zu öffnen, dem Körper eine halbsitzende Lage zu geben, kühle Luft zuzufächeln, kaltes Was90 anzuspritzen und sonst auf Wiederanregung der tembewegungen hinzuarbeiten. Im übrigen hat man ganz wie beim Scheintod (s. d.) zu verfahren. Vgl. Muller, «Die Behandlung Verunglückter bis zur Ankunft des Arztes „ (2. Aufl., Berl. 1868); Esmarch, «Die erste Hilfe bei plötzlichen Unglücksfällen »(Lpz. 1882). Eine eigentümliche Art der E. ist das in England und den Vereinigten Staaten häufig vorkommende Garottieren (s. d.), bei welchem das auszuplündernde Opfer durch eine von hinten übergeworfene Schlinge bewußtlos gemacht wird; die engl. Gesetzgebung glaubte 1863 hiergegen nur durch Wiedereinführung des Auspeitschens (klogging, whipping) ankämpfen zu können.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 275Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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