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GeschichteBrockhaus 1882

Erstgeborenen waren so die geborenen Men der der Familien, ud der Stämm auch die Fürsten der Geschlechter und der Stämme (Erstgeburtsadel), und in der Regel war auch der erstgeborene königl. Prinz der Thronfolger seines Vaters. In den Geschlechtsregistern wurden darum auch die Erstgeborenen regelmäßig als solche bezeichnet. Doch konnte das Recht der E. auch mit einer gewissen Beschränkung übertragen werden (s. 5 Mos. 21, 16. 17; 1 Mos. 48, 5; 1 ase, 5, 1. 9). Wie die Erstlinge der Naturerzeugnisse, so war auch die menschliche E. dem Nationalgott Vo heilig. (S. Erstlinge.) Aus dem Vorrang und orrecht der Erstgeborenen erklärt sich auch die bildliche Anwendung des Ausdrucks aerstgeborener Sohno auf das ganze Volk Jsrael, sowie im Neuen Testament auf Christus und dessen treue Bekenner. Cetickung (urist.), s. Primogenitur.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 324Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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