Ertrag ist der Überschuß, der sich ergibt, wenn von der Gesamtheit der Einnahmen, die aus einem einzelnen Produktionsbetrieb oder einer andern speziellen Quelleinnerhalb einer bestimmten Periode, insbesondere eines Rhashu erzielt werden, die Gesamtheit der zur Beschaffung dieser Einnahmen aufgewandten Ausgaben oder Kosten abgezogen wird. Der E. in diesem Sinne heißt auch Reinertrag, indem man ihm den Wert des Produktes oder unmittelbaren Ergebnisses einer Ertragsquelle als Rohertrag gegenüberstellt. Der Unterschied des E. von dem Einkommen (s. d.) liegt darin, daß der erstere keine Beziehung auf die wirtschaftende Persönlichkeit enthält, sondern sich an ein bestimmtes Objekt, z. B. ein Grundstück, ein Miethaus oder an einen ebenfalls als selbständige Einheit angesehenen Produktions-⸗ oder Berufsbetrieb knüpft. Der E. einer solchen Quelle kann sich also auf mehrere selbständige Wirtschaften als Einkommen verteilen und umgekehrt kann sich das Einkommen einer Person aus den Ergebnissen mehrerer Ertragsquellen zusammensetzen.