Einkommen ist die Gesamtheit der Güter und Nutzungen, die in einer bestimmten Periode von einer Person nach Belieben für ihre Bedürfnisse und Zwecke verwendet werden können, ohne daß ihre Vermögenslage dabei verschlechtert wird. Die Beziehung auf eine bestimmte Person ist für den Begriff des E. wesentlich und unterscheidet dasselbe von dem Ertrag (s. d.) eines Produktionsmittels oder Unternehmens als solchen. Die Einnahmen andererseits umfassen alle in das Vermögen eintretende Werte ohne Rücksicht auf die für die Beschaffung derselben nötigen Ausgaben. Bei den erwerbsthätigen Personen hat man auch wohl ein reines C. unterschieden, das sich aus dem eben definierten dadurch ergibt, daß der gewöhnliche standesmäßige Lebensunterhalt dieser Personen noch in Abrechnung gebracht wird. Bei dieser Auffassung wird jedoch der wahre Charakter des C., das überhaupt in erster Linie die für die Konsumtion verfügbaren Mittel enthält, verwischt und die Abgrenzung jenes sog. reinen E. von einer willkürlichen Schätzung abhängig ... Doch kann man immerhin sowohl bei selbstthätigen Produzenten als auch bei denjenigen Personen, deren E. nur aus Zinsen oder Renten besteht, den nach Abzug der Kosten des normalen Lebensunterhalts übrigbleibenden Teil besonders unterscheiden und als freies C. bezeichnen. Dieser überschuß kann natürlich sowohl für Luxusausgaben als auch zur Vermehrung des Stammvermögens verwendet werden. Das auf Vermögensbesitz beruhende E. bezeichnet man als fundiertes. Es ist nachhaltiger und sicherer als das nur durch persönliche Thätigleit erworbene, weil die Arbeitsfähigkeit eines jeden Menschen von einem gewissen Alter an mehr oder weniger stetig abnimmt. Damit die wirtschaftliche Lage eines solchen Erwerbsthätigen sich am Auhvonses nicht verschlechtert hätte, müßte er eigentlich von seinem jährlichen Erwerb einen gewissen Betrag übrig behalten, der das Aquivalent für die Abnahme seiner produktiven Kraft darstellte, und sein wirkliches E. würde sich also erst nach Abrechnung dieses Betrags ergeben, wie auch z. B. bei der Bestimmung des C. eines Fabrikanten die Amortisation seines stehenden Kapitals in Anschlag gebracht wird. Das E. einer Nation im ganzen beruht, soweit es nicht aus den Nutzungen des vorhandenen Genußvermögens (Häuser, Möbel u. s. w.) besteht, auf dem Ertrage der jährlichen Produktion. Dieser Ertrag verteilt sich durch Vermittelung der selbständigen Produktionsunternehmer an die nicht auf eigene Rechnung Arbeitenden als Lohn oder Besoldung, an die Leihkapitalisten als Zins, an die nicht selbstthätigen Grundbesitzer als Grundrente, und der nach diesen Abfindungen bleibende Rest bildet das E. der Unternehmer selbst, an dem sich wieder mehrere Bestandteile unterscheiden iahen. Von diesen vier Hauptzweigen des E. können natürlich auch mehrere oder alle bei derselben Person zusammentreffen. Solches E., das weder auf % Thätigkeit, noch auf Vermögensbesitz nselbt wie das der Almosenempfänger oder der unselbständigen Familienglieder, heißt abgeleitetes. Das E. der Dienstleistenden gehört keineswegs in diese Kategorie, namentlich auch nicht das der Staatsbeamten. Die letztern verrichten eine besondere Art nötiger und nützlicher Arbeiten, für welche sie durch Vermittelung des Staats ihren Lohn erhalten. Der Staat selbst bezieht sein C. teils aus eigenen Erwerbsbetrieben, teils aus dem E. der Bürger, denen er aber in seinen eigenen Leistungen ein Aquivalent liefert. Doch kann man nicht von einem eigentlichen Tauschverkehr zwischen Staat und Bürgern sprechen, und auch der Begriff des E. erhält für den Staat, die Gemeinden und andere öffentliche Korporationen einen etwas andern Inhalt als für die Privatwirtschaft. Das Volks⸗ oder Nationaleinkommen ergibt sich nach seinem Nominalwert aus der Summierung aller in Geld ausgedrückten selbständigen einzelnen E.; wirkliche Schätzungen desselben aber sind selbst in den Ländern, die eine Einkommensteuer haben, schwierig und unsicher. Vgl. Soetbeer, Umfang und Verteilung des Volkseinkommens im preuß. Staatev (Lpz. 1879).