FeedGewinn
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Gewinn ewiun (engl. und frz. Profit) ist im wirtschaftlichen H— sowohl der Ertrag einer einzelnen Geschäftsoperation, als der auf eine gewisse Periode (gemeinhin ein Jahr) bezogene Ertrag eines dauernden Unternehmens. Der Begriff G. hat verschiedene Deutungen erfahren. Im gewöhnlichen weitern Sinne schließt er den Arbeitslohn des Unternehmers ein, ist insofern also keine bloße Frucht des Kapitals. Man unterscheidet zwischen Rohgewinn oder Bruttogewinn und Reingewinn oder Nettogewinn. Der Roh⸗ oder u Hertelupgston ist der Unterschied zwischen den ungskosten eines Produkts (mit Einschluß der 1 — der Werkzeuge und andern Nebenkostem) einerseits und dem Gbangten Preise ohne Rücksicht auf die den letztern schmälernden Unkosten andererseits, der Rein-oder Nettogewinn der Unterschied zwischen den Her-Rtellungskosten einerseits und dem erlangten Preise Abzug der vorhin gedachten Untosten ererseits. Nur der letztere ist also der eigentliche G., der Zuwachs an reinem Einkommen (Reinertrag). Die Höhe des G. ist abhängig von dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach der in Rede nden Leistung, sowie von dem Maße der Sicherheit und Bequemlichkeit der bezüglichen Kapitalgleich v bei der einzelnen Operation wird sie zugleich von der Zeitdauer der Kapitalauslage (der Hef chwindigkeit des Kapitalumsatzes) bestimmt. Der jährliche G. eines Unternehmens wird prozentmäßi Alben das Kapital bezogen, das zur Erzeugung desselben mitgewirkt hat, und im großen und gan-Iuerneh sich dieser Prozentsatz bei allen Arten von rnehmungen, die bei freier Konkurrenz beliebig vermehrbare Produkte erzeugem, annähernd gleich. Er bildet dann den landesüblichen Kapitalgewinn, der sich wieder in Kapitalzins und Unternehmergewinn (f. d.) zerlegen läßt. Solche Unternehmungen dagegen, die zeitweise oder regelmäßig ihre Produkte bei beschränkter oder aufgehobener Konkurrenz abzusetzen im Stande sind, erzielen einen mehr oder weniger den gewöhnlichen Kapi-X hailigung (industrial partnership) Gedeihen des Geschüfts möglichst zu fördern, so glaubt man auch bei Gewährung eines Gewinnanteils an die vuschuf h1½1 den letzterm eine reelle Lohnzulage verschaffen zu können, als auch den Arbeitgebern —7* ein volles Aquivalenti in dem iter in icht stellem zu dürfen. Zu den bekanntesten Versuchen dieser Art gehört die 1842 von dem pariser Stubenmaler Leclaire gegründete G., die sich (allerdings in einem wesentlich auf Handarbeit beruhenden Gewerbe) außerordentlich bewährt hat. Das nach Leclaires Tod unter der Firma Redouly u. Comp. fortgesetzte Unternehmen beschäftigte 1876 1081 Arbeiter, an aleg in dem genannten Jahre ein barer Gewinnanteil von 112500 Frs. bezahlt wurde, außer einer Zuwendung von 56250 Frs. an die ebenfalls an dem Geschht beteiligte Hilfskasse. Der gesamte Gewinnanteil betrug etwa 168 750 Frs., bei einer Gesamtsumme der Löhne pvon 689575 Frs. Die von den Herren Briggs u. Comp. in Morkshire organisierte G. in ihren Steinkohlenbergwerken schien einige Jahre hindurch der aufgegeben worden. Böhmert hat genauere Nachrichten über diese beiden Versuche und über Gzzehn andere gesammelt, in denen sämtlich eine G. im eengern Sinne, nämlich mit Anteilen der Arbeiter am Geschäft vorlag. Diese Form der G. läßt sich jedoch offenbar nur unter besonders günstigen Umständen durchführen, denn konsequenterweise müßte sie auch eine Beteiligung der Arbeiter am Verlust einschließen, wozu noch die Schwierigkeit kommt, daß Vertretern der Arbeiter Einsicht in die Geschäftsbücher gestattet werden müßte. Weit leichter ist die G. ohne Anteil am Geschäft, die von dem Arbeitgeber einseitig normiert wird. Böhmert gidt Einzelheiten über 69 solcher Fälle, zu denen auch die von J. H. von Thünen (s. d.) 1847 auf seinem Gute Tellow eingeführte Anteilwirtschaft gehört. Dieses System geht aber fast unmerklich in noch laxere Formen über, in denen die G. nur noch als Prämien, Gratifikationen, Hilfskassenbeiträge u. dgl. erscheint, die von den Arbeitgebern freiwillig nach ihrem Ermessen gezahlt werden. Im allgemeinen ist von der G. wohl nicht mehr zu erwarten, als daß sie bei gut fundierten Unternehmen eine Clite von tüchtigen Arbeitern festhält, welche für die über den Normallohn hinausgehende Zulage auch entsprechend mehr leisten. Keineswegs aber ist bei der rechtfertigt, daß auf diese Weise den Arbeitern auch ein Anteill an der durch Ausdehnung und Verbesserung des Maschinenwesens hervorgerufenen Steigerung der Produktivität der Arbeit zugewandt werden könne. Vgl. Böhmert, Die G.y (Bd. 32 und 33 der „Internationalen wissenschaftlichen Biten, s. unter Vergbau, Bd. II, S. 802.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 1Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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