Excellenz (lat. excellentia, Vortrefflichkeit), ein Titel, welchen zuerst die longobard., dann die fränk. Könige und deutschen Kaiser bis zum 14. 5 von ührten. Darauf wurde er im 15. Jahrh. von n ital. Fürsten angenommen, die ihn jedoch, seitdem 1593 der sel Gesandte in Rom, Herzog von Nevers, sich desselben bediente, was andere Gesandte ersten Ranges nachahmten, gegen Altezza vertauschten. Die Kurfürsten erhielten im Westfäli1 Frieden, die übrigen Fürsten erst später das echt, Gesandte mit dem Titel E. zu ernennen, worauf dann die Reichsgrafen, welche diesen Titel eine Zeit lang ebenfalls geführt hatten, statt desselben das Hrädikat Erlaucht oder Hochgräfliche Gnaden annahmen. Seit 1654 fingen die Franzosen an, ihren höchsten Civil⸗ oder Militärbeamten den Titel E. beizulegen, und diesem Beispiele eiferte man auch bald in Deutschland nach, wo im 18. Jahrh. sogar akademische Docenten und Professoren (Schulexcellenz) jene Auszeichnung in Anspruch nahmen. So ist der Titel E. fast durchgängig, mit Ausnahme bener woske wo er den Dues zukommt, und Itaiens, wo jeder Adelige denselben führt, in einen Amts⸗ oder Diensttitel umgewandelt worden, der bald mit dem Amte Mint bald nicht, und in neuerer Zeit nur von Ministern, Wirklichen Gewoom et von den ersten Hof- und Militärwürden vom Generallieutenant und Vizeadmiral aufwärts), Gesandten und bevollmächtigten Ministern geführt wird. In Frankreich lehnten denselben 1830 die Minister förmlich ab; doch kam er bald wieder in Gebrauch. In Amerika führt der Präsident der Vereinigten Staaten, sowie der Gouverneur von Massachusetts ebenfalls den Titel E., doch ersterer nicht offiziell durch die Konstitution der Vereinigten Staaten, letzterer dagegen durch die des Staates