Extravasat (lat.) heißt im allgemeinen Sinne das Heraustreten einer im lebenden Körper in gewissen Kanälen und Höhlen enthaltenen Flüssigkeit durch die verletzten Wandungen derselben (3. B. von Galle aus der Gallenblase, von Kot aus durchlöcherten Därmen), im engern Sinne das Austreten von Blut aus den verletzten Gefäßwandungen (Blutaustretung, Blutextravasat, Hämorrhagie). Dasselbe unterscheidet sich vom Exsudat (s. Ausschwitzung) dadurch, daß bei letzterm die Wandungen unverletzt bleiben und nur einen Teil der Blutflüssigkeit gleichsam hindurchfiltrieren, namentlich keine Blutkügelchen hindurchlassen, wogegen das E. vollständiges, blutkörperliches Blut enthält. Das E. tritt entweder nach außen (als eigentliche Blutung), oder ins Innere der Gewebe (als Blutunterlaufung, 4 7 oder unter die Haut (s. Petechien), oder in feinere Kanäle und Höhlchen der Organe (als Blutinfarkt), oder in die größern Höhlen (als innerer Bluterguß). Es verwandelt sich später auf verschiedene Art, durch Gerinnen, Festwerden, teilweise Wiederaufsaugung, durch Zerfließen 3 Eiter oder . B. seltener durch Verkalkung. Bisweilen, wie z. B. nicht selten im Gehirn, wandelt sich das E. in eine sog. Cyste (s. Balggeschwulst) um, indem sich durch gerinnbare Ausschwitzungen der Umgebung ein derber geschlossener Sack bildet, welcher die verflüchtigten Reste des ergossenen Blutes umschließt. (S. Blutung.) Ertravasieren, aus den normalen Gefäßen austreten, namentlich von Blut.