FeedFabrikationsmünzen
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Fabrikationsmünzen, s. unter Münze und Münzwesen. Zabrikgesengeb s. Gewerbegerichte. industrie sind die persönlichen Beziehungen, die im Handwerk zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufrecht erhalten werden können, mehr und mehr verschwunden, sodaß die Arbeit gewissermaßen zu einer bloßen Ware geworden ist, deren Preis sich durch Angebot und Nachfrage auf dem Markte bestimmt. Da aber die menschliche Persönlichkeit untrennbar mit ihrer Arbeitskraft verbunden ist, so können deren natürliche Rechte unter Umständen bei diesem System mißachtet und verkürzt und dadurch staatliche Maßregeln wenigstens zum Schutze derjenigen, die sich selbst nicht genügend zu schützen vermögen, notwendig werden. In erster Linie handelt es sich also darum, die Verwendung von Kinderarbeit in den Schranken zu halten, die mit den allgemeinen Interessen der Nation vereinbar sind. Eine vorzeitige und mißbräuchliche Ausbeutung der Kräfte der heranwachsenden Generation würde zu einer allmählichen physischen und geistigen Entartung ganzer Volksschichten führen, die scliehlich auch für die Industrie selbst verhängnisvoll werden müßte. Da die Eltern selbst oft die möglichst rasche Verwertung der Arbeit ihrer Kinder in den Fabriken wünschen und veranlassen, so muß der Staat gewissermaßen ein Obervormundschaftsrecht ausuben und den Forderungen des Gemeinwohls gemäß einschreiten. Auch für die in den Fabriken arbeitenden Frauen ist genügender Selbstschutz vielfach nicht möglich, und der Staat wird sich daher häufig durch hygieinische und moralische Rücksichten veranlaßt sehen, besondere Anordnungen im Interesse derselben zu treffen. Von den erwachsenen Männern muß allerdings im allgemeinen vorausgesetzt werden, daß sie für sich selbst zu sorgen im Stande sind, und es scheint daher, wenigstens wenn sie das Recht der Vereinigung und der Arbeitseinstellung besitzen, nicht nötig, für sie die Freiheit des Arbeitsvertrags durch irgend welche gesetzliche Normen zu beschränken. Wenn indes durch solche Normen, etwa bezüglich der Dauer der Tagesarbeit, die Reibungen und Kämpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern vermindert werden können, so wird auch auf diesem Gebiete das Eingreifen der F. gerechtfertigt erscheinen, zumal es für die öffentliche Ruhe und Ordnung von größter Wichtigkeit ist, daß Konflikte zwischen den Vertretern des Kapitals und organisierten Arbeiterscharen vermieden werden. Ebenso wird der Staat im Interesse der sozialen Gerechtigkeit, des Friedens zwischen den gesellschaftlichen Klassen und der Menschlichkeit uberhaupt zu verhindern haben, daß die Unternehmer den Arbeitern, auch den erwachsenen gegenüber ihre ökonomische überlegenheit in schreiender Weise mißbrauchen oder unumgängliche Maßregeln zum Schutze des Lebens oder der Gesundheit derselben außer Acht lassen. ů̃ Die moderne F. nahm ihren Anfang in demselben Lande, von dem auch die moderne Industrie ausging, ahrh. 0 in England. Schon im Beginn des 19. Jahrh. hatte die rücksichtslose Verwendung von Kindern, namentlich der sog. u so grobe Ubel in den Woll⸗ und Baumwollfabriken so große Ubel für Gesundheit und Sittlichkeit im Gefolge, daß durch ein Gesetz vom 22. Juni 1802 eine Reihe von Anordnungen zu Gunsten der (Lehrlingey in diesen

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 509Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 1

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Handwerk & Gewerbe 6