Fallgut (Fall⸗ und Schupflehn) ist ein Bauergut, mit welchem der Bauer nur für seine Lebenszeit beliehen war. Nach seinem Tode fällt es dem Gutsherrn heim. Solche Güter kommen namentlich in Württemberg vor.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 548Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei