Fellows, d. i. Genossen oder Gefährten, heißen diejenigen Mitglieder der Kollegien oder Gelehrtenstiftungen auf den englischen Universitäten zu Orford und Cambridge, welche die innern und äußern Angelegenheiten dieser Stiftungen verwalten. Ihre Anzahl ist nach der Größe des College verschieden und beträgt in einigen nur 10 oder 12, in andern dagegen 70—100. Die Einkünfte der Stiftungen werden nach Abzug aller nötigen Ausgaben unter die F. nach der Anciennetät verteilt und betragen für einen nie unter 25 Pfd. St., steigen aber oft bis zu 200 und 300 Pfd. St.; dabei beziehen sie für die besondern Amter, die sie im College bekleiden, noch besondere Einkünfte. Sie haben meist Wohnungen und auch freien Tisch in den Kollegien, brauchen aber jährlich nur eine kurze Zeit sich darin aufzuhalten. Einer der F. versieht die Stelle eines Prorektors und vertritt den Vorsteher (Head oder Master), der nur aus den F. gewählt werden darf. Der Genuß einer solchen Gelehrtenpfründe (Fellowship) dauerte bis vor kurzem zeitlebens, außer wenn die F. sich verheirateten, oder Grundeigentum erwarben, das mehr eintrug, oder eine höpere Stelle an der Universität, oder eine Pfarrei erhielten. Bedeutende Anderungen in dem System der Fellowships wurden durch die 1877 vom Parlament ernannten Kommissionen gemacht, die nach einer eingehenden Untersuchung über die betreffenden Statuten und verfügbaren Geldmittel in Orford und Cambridge eine ganze Reihe von Warlameud vorschlugen, welche 1881 durch das Parlament genehmigt wurden. Die Hauptgesichtspunkte dabei waren, daß die Erlangung von Fellowships mehr als früher von intellektuellen Qualifikationen abhängig gemacht und ebenso ihre Dauer durch Beweise wissenschaftlicher Tüchtigkeit und der Teilnahme an den Interessen der Universitäten geregelt wurde. — Die Universitäten Dublin und Durham haben ebenfalls ihre F. Auch die zu Eton hat ein Kollegium, zu welchem sieben F. gehören, die mit dem Vorstande die Leitung der Anstalt haben und die Güter derselben verwalten. Sie haben das Vorrecht, sich zu verheiraten, ohne ihre Stelle zu verlieren, und können neben derselben auch eine Pfarrei besitzen. — Endlich werden auch die Mitglieder der engl. wissenschaftlichen Vereine F. genannt.