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Recht & StaatBrockhaus 1882

Friendly Societies (engl.) ist die Bezeichnung der von den Gewerkvereinen unabhängigen engl. Hilfsgesellschaften (s. d.), die sich meistens auf die Gewährung von Unterstützungen bei Krankheiten, Sterbefällen und Geburten beschränken. Die Verbreitung dieser gänzlich auf dem Boden der Freiwilligkeit stehenden Gesellschaften beginnt im Anfang des 18. Jahrh., und einige von den gegenwärtig noch bestehenden haben bereits eine hundertjährige Existenz hinter sich. Manche haben freimaurerische Formen und Gebräuche, wie der «Orden der Odd Fellowsv, von dem die große «Manchester Unityo mit ihren 4200 Logen nur eine Abzweigung bildet, die „Druideno, die Foresterso u. s. w. Die Gesetzgebung hat sich nur mit der Regelung der privatrechtlichen Stellung der F. befaßt. Der erste hierher gehörende Parlamentsakt datirt von 1793, einen gewissen Abschluß aber hat diese Gesetzgebung erst durch den «Friendly Societies Acto vom 11. Aug. 1875 erhalten, dem eine umfassende Enquéête vorhergegangen war. Die Hauptbedingung zur Erlangung der juristischen Persönlichkeit ist hiernach, wie auch seither schon, die Eintragung der Gesellschaft in ein Register unter einem besondern, ihre Identität sicherstellenden Namen. Die Zahl der Mitglieder darf nicht weniger als sieben betragen. Diejenigen Gesellschaften, welche Altersrenten zusichern wllen, können nur registriert werden, wenn ein sachverständiger öffentlicher Beamter den von ihnen angenommenen Tarif als den Regeln der Versicherungstechnik entsprechend befunden hat. Eine solche Beschränkung hatte sich als nötig erwiesen, weil viele Gesellschaften, auch solche, die ein an sich sehr groß scheinendes Vermögen besaßen, mehr versprochen hatten, als ihrer wirklichen Leistungsahench⸗ entsprach. Der Registrator erstattet einen jährlichen Bericht über die eingetragenen Gesellschaften, doch gehen nur von einem Teile derselben Diea Angaben über deren Verhältnisse ein. jhie Zahl der registrierten F. in England und Wales betrug in den letzten Jahren etwa 22000; die Mitgliederzahl ist nur teilweise bekannt und wird im ganzen wohl auf 3 Mill. angenommen werden dürfen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 356Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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