Festmachen, d. h. unverwundbar durch Kugeln oder Eisen machen kann man sich nach dem Aberglauben durch Zauberzettel, mancherlei Segenssprüche, oder indem man sich ein Stückchen Nabelschnur, ein Stück Nachgeburt und ein Stück Fledermaus in die Kleider näht, oder ein Hemd anzieht, dessen Garn von einem siebenjährigen Kinde gesponnen ist, oder indem man eine geweihte Hostie in einer allenfalls absichtlich gemachten Wunde verwachsen läßt, oder einem Erschossenen die Kugel auszieht und sich dieselbe anhängt u. dgl. m. Auch die Wurzel des Allermannsharnisch (Allium victorialis) gilt als Mittel zum F. gegen Hieb und Stich. Als Passauer Kunst war solcher Aberglaube besonders im Dreißigjährigen Kriege verbreitet, angeblich nach dem Scharfrichter von Passau so genannt, welcher um 1611 zuerst derartige Zauberzettel den Kriegern des damaligen Erzherzogs Matthias verkaufte. F. kann man auch einen Dieb, d. h. ihn an die Stelle des Diebstahls festbannen, sodaß er nur durch eine besondere Besprechung wieder gelöst werden kann. Vgl. Wuttke, „Der deutsche Volksaberglaube der Gegenwarte (2. Aufl., Lpz. 1869).