Halsband, worin früher der Verurtei te angeschlossen und für eine bestimmte Zeit öffentlich ausgestellt wurde. Zu unterscheiden ist das gemeine H. oder der Strafpfahl (palus simplex) von dem Schandpfahl, Pranger (palus infamans): mit jenem wurde durch den Gerichtsdiener eine bürgerliche Strafe, B. für kleinere Diebereien in Garten und Feld u. gl., mit diesem durch den Henker eine sog. peinliche Strafe vollzogen. Hiermit war meist auch noch anderer Schimpf,‚ z. B. das Aufsetzen eines gelben Hutes, verbunden; es war mehr eine Zusatzstrafe, welche einer schwerern in der Regel vorausging. Das H. ist jetzt in Deutschland überall außer Gebrauch gekommen, wie auch der Lasterstein, die Geige oder Fiedel, der Strohkranz, der Tauchkorb, die Beißkatze, der Narrenkäfig, wie auch das Austrommeln oder Ausklingeln, das Reiten auf einem Esel und andere den großen Haufen ergötzende Ehrenstrafen.