Fondsgeschäfte nennt man die Börsengeschäfte in Staatspapieren, im weitern Sinne auch solche in andern Obligationen und selbst in Aktien. In der Regel denkt man dabei an reelle Kapitalumsätze, also an die Bargeschäfte, nicht an Spiel- und Differenzengeschäfte. Die F. werden durch Makler (s. d.) vermittelt, und zwar sind gerade die Bargeschäfte in Staatspapieren noch vielfach nur in den Händen der amtlich bestallten oder privilegierten Vermittler. Dies gilt namentlich von der pariser Börse, wo die Privatmakler, die sog. Coulissiers, sich nur mit Zeitgeschäften befassen. Die Feststellung der authentischen Kurse der Staatspapiere sowie überhaupt aller Börsenwerte ist auch in Deutschland den vereidigten Maklern vorbehalten. (S. Börse.) onduk, Fondukli oder Pondukli-Zecchine: 1) Eine türk. Goldmünze des 18. Jahrh., die nach 800 Tausendiei durchschnittlich 3½ g Gewicht und 800 Tausendteile Feinheit, demnach ein Feingewicht von 2½ g und folglich den Wert von etwa 7 Mark 80 Pf. deutscher Währung hatte. Es wurden auch halbe F. ausgemünzt. 2) Eine frühere ägypt. Goldmünze aus dem 18. und 19. Fahrh., nach Unterendteil durchschnittlich 2½ g schwer und 690 Tausendteile fein, somit im Feingewicht von reichlich 17/0 g und im Werte von etwa 4¼ deutschen Mark. Man prägte auch halbe F., die aber etwas weniger fein und schwer und daher von etwas geringerm Werte waren. Foeniculum, Pflanzengattung, s. Fenchel.