Fonk (Peter Ant.), geb. um 1781 zu Goch bei Kleve, Teilhaber eines Spirituosengeschäfts in Köln, ist bekannt durch den nach ihm benannten Kriminalprozeß, welcher 1817 wegen Verdachts, Cönen, den Bevollmächtigten seines in Krefeld wohnenden Geschäftsteilhabers (dessen Leiche mit Kontusionen und Spuren der Erwürgung unterhalb Köln im Rhein gefunden worden war), ums Leben gebracht zu haben, gegen ihn angestrengt wurde. F. erhielt zunächst Hausarrest, und sein Küper, Christian Hamacher, auf den der Verdacht der Mitwirkung bei dem Morde fiel, wurde verhaftet. Hamacher bekannte zwar, daß F. mit seiner Beihülfe Cönen in F.s Hause erranziih habe, widerrief aber dann sein Geständnis gänzlich. Im J. 1818 wurde F. in Trier losgesprochen, aber auf die Anklage gegen Hamacher erkannt, ersterer bald nachher auf neue Verdachtsgründe wieder eingezogen, jedoch durch ein Urteil des Anklagesenats in Köln zum zweiten mal in Freiheit gesetzt. Unterdessen wurde Hamachers Prozeß zu Trier verhandelt und Hamacher 1820 zu 16jähriger Zwangsarbeit verurteilt. Bald darauf wurde F. zum dritten mal verhaftet und 1822 zu Trier von den Geschworenen mit 7 Stimmen gegen 5 Stimmen des Mordes für schuldig erklärt, worauf der Assisenhof die Todesstrafe gegen ihn aussprach. F.s Gesuch um Cassation dieses Urteils wurde von dem Revisionshofe zu Berlin zurückgewiesen. Weil indes der Thatbestand, die Ermordung Cönens nicht erwiesen war, wurden F. und Hamacher dur eine königl. Kabinettsordre freigesprochen, auch von den Kosten befreit. F. wendete sich hierauf nach Goch, wo er 9. Aug. 1832 starb. Eine übersichtliche Darstellung des Prozesses enthält „Der Neue Pitavals (Bd. 2, Lpz. 1842).