Balkenwage, f. (Maschinenk.), 1. ein auf einer Säule ruhender, jedoch an derselben beweglicher Balken, an dessen einem Ende eine zu hebende Last befestigt und an dessen anderem Ende eine stehende Schraube an Spindel und Hülse, die herumgedreht werden kann, oder eine hydraulische Presse oder sonst eine Kraft angebracht wird. Dahin gehört auch die Vorrichtung zum Ausziehen der Pfähle; s. d. Art. Ausziehen. — 2. s. v. w. Wäge mit Balken, frz. romainèe, s. Wäge. — 3. s. Wägebalken und Balaneier. BValkenweite, k. frz. entrevous, m., engl. interjoist, liglit / mothes 1881bd/0252 eK Heidelberg DFC lat. intertignium, Entfernung zwischen zwei neben einander liegenden Balken oder Breite des Balkenfachs; dieselbe ist die Summe der Weite der Balkenlücke „ Balkenbreite, wird bestimmt von Mitte zu Mitte oder von Bundseite zu Bundseite der Balken und richtet sich nach dem Verhältnis zwischen der aufzubringenden Last, der freitragenden Länge und der Stärke der Balken. Einige praktische Regeln sowie eine Tabelle zu Bestummung der Balkenweite s. Unt. d. Art. Balken u. Balkenstärke. Die theoretischen Regeln zu ihrer Bestimmung sind aus den Regeln u. Formeln über Festigkeit, Elastizität, Biegung re. zu entnehmen; s.d. betr. Art.