baues entweder durch gewöhnliche Tagelöhner oder, und zwar besser und genauer, durch Gartenarbeiter. B. Maurerarbeiten. Hier rathen wir, zwar bei jedem Geschoß für alle die in demselben vorkommenden Posten den Materialbedarf gleich mit zu berechnen, aber die dadurch erlangten Posten nicht an dieser Stelle in die Reinschrift einzutragen, sondern dies in einer besondern Abtheilung zu thun; s. sub C. Wir sind durch vielfältige Erfahrungen zu diesem Resultat gekommen. Die Abtheilung Berhält folgende Unterabtheilungen: I. In der Gründung. a) Arbeitslöhne für Maurer und Handlanger gemeinschaftlich nach Kubikmäß. Wenn man es den Meistern in Akkord übergiebt, so wird in ganz Deutschland jeder Meister lieber so rechnen, als unter Trennung der Maurerlöhne von den Handlangerlöhnen. Wenn man es den Gesellen in Akkord giebt, so pflegen auch diese lieber auf eine derartige Anordnung als auf Trennung der Arbeitslöhne für Gesellen und Handlanger einzugehen, und halten sich dann die Handlanger selbst. Im Bankett sind die Arbeitslöhne etwas höher als in den oberen Schichten der Gründung anzunehmen. Wohlfeiler wird die Gründung allerdings, wenn man sie in Akkord giebt; dies ist aber nur bei sehr sorgfältiger Aufsicht anzuempfehlen, sonst wird jedenfalls im Tagelohn Alles besser ausgeführt. Die Berechnung und Rubrizirung ist ebenso auszuführen als bei A. b) Das Material an Steinen, Kalk, Sand, Traß, Cement etc., nach Massen, ohne Auswerfung der Preise berechnet, und zwar für jede Materialart in einem Posten für die ganze Abtheilung a. Bei Berechnung dieser Materialien muß man berücksichtigen, daß die zu der Gründung in der Regel verwendeten Bruchsteine oft sehr unregelmäßige Gestalten haben und daher, wenn sie ruthenweise geliefert werden, bei der Vermauerung in der Regel nicht so viel Kubikmäß Mauerwerk liefern, als die Ruthen enthalten sollten. Ferner braucht man in der Regel zur Gründung sehr viel Mörtel; bei der Wahl des Mörtelmaterials kommt die Beschaffenheit des Grundbodens u. der Mauersteine mit in Betracht. 2. Im Souterrain oder Keller. a) Arbeitslöhne für Aufmauern der Umfassungswände, soweit sie noch in der Erde stecken und also an einer Seite rauh sein können, nach Kubikmäß; Berechnung und Rubrizirung wie oben. bp) Arbeitslöhne für Aufmauern der aus der Erde vorstehenden Umfassungswände sowie der stärkeren Scheidewände nach Kubikmaß. Rubrizirung u. Berechnung wie oben. c) Arbeitslöhne für Anlegen und Aufmauern der Scheidewände, nach Quadratmäß, also nach den Stärken rubrizirt, u. der etwaigen freistehenden Pfeiler im Innern der Keller, nach Kubikmäß. Rubrizirung und Berechnung wie oben. d) Arbeitslöhne für Versetzen der etwa nöthigenSockelplatten, Fenstersohlbänke, Treppenstufen etc., ebenfalls für Maurer⸗ u. Handlangerlöhne gemeinschaftlich nach dem Stück; dadurch fällt die Rubrik für Kubikmäßsummen hier weg. e) Arbeitslöhne für Wölben der Gurt-u. Schildbögen, je nach der Landessitte nach Kubik- oder Quadratmaß. k) Arbeitslöhne für Überwölben der Kellerräume, inel. od. nach Umständen auch exel. des Anfertigens u. Aufstellens der Lehrbögen, in der Regel nach Quadratmaß u. daher nach Stärken rubrizirt. g) Innerer Abputz u. Weißen der Wände nach Quadratmäß. h) Abputz und Weißen der Wölbflächen nach Quadratmäß. i) Material an Bruchsteinen, Ziegel, Kalk, Sand, Cement u. s. w., nach landesüblichen Mäßen oder Anzahlen berechnet, wiederum ohne die Preise auszuwerfen und bei jeder Materialsorte blos in einem Posten für das ganze Geschoß. 3. Im Erdgeschoß (Parterre). a) Arbeitslöhne an den Umfassungsmauern. Hier ist die Berechnung je nach Landesbrauch verschieden; man pflegt nämlich hier u. da die Wölbarbeit an den Fenster-und Thürbögen nicht besonders zu veranschlagen, dafür aber die Offnung als vollgemauert zu verrechnen. Bei ganz einfachen Anlagen und bei sehr großen Offnungen kommt dabei eine höhere, bei kleinen Offnungen, gegliederten Pfeilern etc. eine niedrigere Summe heraus, als wenn man, wie eigentlich richtig, u. eben wegen der genannten, bei ersterem Verfahxen unvermeidlichen Ungenauigkeiten zu empfehlen, die Offnungen nicht, dafür aber die Arbeit bei Aufmauerung der Ecken, Überwölbung etc. besonders in Rechnung bringt. Es wird allerdings dadurch die Anzahl der Posten und die Mühe der Berechnung einigermaßen vermehrt, aber dafür ein genaueres Resultat erzielt. b) Arbeitslöhne für Versetzen der Steinarbeiten, exel. der Beihülfe eines oder mehrerer Steinmetzen, in der Regel nach Kubikmäß, hier und da auch nach Stück berechnet, je nach Landesgebrauch und sonstigen Umständen inel. oder exel. des Abladens, Beiseitelegens, Aufbringens etc. vor dem Versetzen, des Verschalens derselben mit Bret, Umwinden mit Stroh, Belegen mit Lehm od. dgl. gleich nach dem Versetzen. e) Arbeitslöhne für Aufmauern der massiven Scheidewände, meist nach Quadratmäß, häufig auch nach Kubikmäß, je nach Landesbrauch. d) Arbeitslöhne für Aufmauern der Essen, entweder ganz gesondert berechnet nach steigendem Mäß oder nach Kubikmäß, oder blos als Zuschlag auf den Arbeitslohn für das Aufmauern der Wände, wo man dann den Kubikinhalt der Essen bei jenen schon mit berechnen muß. e) Arbeitslöhne für Ausmauern der Fache in den hölzernen Scheidewänden, gewöhnlich über das Fachholz voll gerechnet; doch gilt hier dasselbe, was oben bei a gesagt wurde. k) Arbeitslöhne für den inneren Abputz der massiven Wandflächen nach Quadratmäß. Man rechnet auch hier häufig, ja fast in der Regel, die Fensteröffnungen für voll und kann dies auch mit etwas weniger Nachtheil als bei a, da die Laibungen, Brüstungen etc. ungefähr so viel Arbeit machen, als wenn das Fenster glatt ausgemauert wäre, obgleich jedenfalls bei besonderer Berechnung ein genaueres Resultat erzielt wird. g) Arbeitslöhne für den Abputz der hölzernen Scheidewände, incl. Berohren des Holzwerks. Hierbei wird an manchen Orten das Material an Rohr, Draht u. Nägeln bei dem Preis für den Arbeitslohn pro Flächeneinheit mit eingerechnet, anderwärts gesondert berechnet. h) Arbeitslöhne für den Putz an den Decken, inel. der glatten kleineren Kehlen und des Berohrens. i) Arbeitslöhne für das Ziehen von Gipssimsen, größeren Kehlen, das Putzen von Nischen u. dergl. feinere Putzarbeiten, für das Setzen der Ofen, Kochherde, Maschinen etc. E) Materialbedarf an Stein, Kalk, Gips, Cement, Rohr, Nägeln, Draht, in Bezug auf die gebrauchten Massen ohne Kostenberechnung. 4. 2c. In ähnlicher Weise fährt man nun durch alle Geschosse fort, wobei zu bemerken ist, daß in den höheren Geschossen sich die Arbeitslöhne etwas steigern. Im ganzen wird dann der äußere Abputz veranschlagt, der sich nicht gut geschoßweise theilenläßt, ebenso das äußere Abfärben; dann folgt eine, gewöhnlich mit der Überschrift „Insgemein“ versehene Abtheilung, welche die Ansätze enthält für Darleihung von Gerüst u. Geräthschaften von Seiten des Maurermeisters, für Kalklöschen, für Aufsicht (durch den Maurerpalier u. einen etwaigen Handlangerpalier), für das im Mauerwerk nöthige kleinere Eisenzeug, für Darleihen u. Schärfen des Werkzeugs re. C. Materialkosten-Berechnung. Der Bedarf an Material wird in Kapiteln, etwa wie folgt: 1. Bruchsteine, 2. Hausteine, 3. Mauerziegel, 4. Kalk, 5. etc. Cement, Sand, Lehm, Rohr, Stroh etc., kurz nach den verschiedenen Sorten des zu verwendenden Materials geordnet, und zwar so, daß für jede Materialsorte die bei den einzelnen Geschossen resultirende Summe als Posten aufnotirt, addirt und nach der sich ergebenden Summe so- wie dem betreffenden Einzelpreis die Totalpreise ermittelt werden. D. Steinmetzarbeiten. In der Regel werden diese nach Stücken, oft aber auch nach Kubikmäß berechnet, gewöhnlich ist zwar der Fuhrlohn vom Arbeitsplatz nach der