Baustelle, nicht aber das Abladen und Versetzen mit inbegriffen, wohl aber die Beihülfe eines oder mehrerer Steinmetzgesellen beim Versetzen, sowie das Nachbessern und Abschleifen nach geschehenem Versetzen. In manchen Gegenden kann man gröbere Steinarbeiten durch die Maurergesellen machen lassen, so daß der Arbeitslohn für solche dann unter der Maurerarbeit sub B, der Bedarf an rohen Steinen sub CO mit zu verrechnen wäre; eine gesonderte Berechnung des Arbeitslohns u. Materials tritt auch in den Fällen ein, wo das rohe Material direkt angeschafft und blos die Verarbeitung dem Steinmetzüberlassen wird. H. Steinsetzarbeiten, Pflasterarbeit, Battuta eto., in der Regel nach Quadratmäß, inel. des Materials an Steinen und Sand, oft aber auch dieses einzeln berechnet. F. Zimmermannsarbeiten. Diese werden in vielen Gegenden inel. des Materialbedarfs, in anderen exel. desselben berechnet, und hat man sich dabei nach dem Landesbrauch zu richten. Derselbe Fall tritt ein, wenn die Zulage nicht am Bauplatz gemacht wird, wo dann in einigen Gegenden das Zulegen oder sonst Anfertigen, der Transport nach dem Bauplatz u. das Aufstellen resp. Hinfertigen einzeln, in anderen Gegenden zusammen berechnet wird. I. In der Gründung,; blos bei sehr lockerem Grundboden müssen die Grundgruben, Brunnengruben etc. ausgeschalt werden. Doch gehören in diese Rubrik die künstlichen hölzernen Gründungen, Pfahl- oder Schwellrost, Brunnenkränze, Fangedämme, Betonkästen u. dergl. Arbeiten mehr, wenn solche nöthig sind. 2. Im Souterrain; hier sind in der Regel blos die Lehrbögen zum Gewölbe nöthig, manchmal aber auch Lattenverschläge zu Trennung der einzelnen Kellerabtheilungen, Fußböden etc. Auch hier ist, dafern nicht beides vereint berechnet wird, zunächst der Betrag des Arbeitslohns und dann der Materialbedarf an Ganzholz, Halbholz, Kreuzholz, Pfosten, Bretern, Latten, Klammern, Nägeln etc. auszuwerfen. Das Holz wird entweder, nach seinen einzelnen Stärken rubrizirt, in laufendem Längenmäß angegeben od. sogleich der Bedarf an Baumstämmen 3.zc. Ebenso verfährt man dann in den oberen Geschossen sowie im Dach etc., wo sich ebenfalls nach oben hin die Arbeitslöhne etwas steigern. Die Arbeitslöhne für Abbinden u. Aufstellen des eigentl. Zimmerwerks werden in der Regel für die verschiedenen Holzstärken gesondert „nach Kurrentmaß, der Arbeitslohn für die Bret⸗ u. Lattenarbeit nach Stückzahl der zu verarbeitenden Breter oder auch nach Quadratmaß berechnet. Bei Leistenarbeit pflegt gewöhnlich Berechnung in Kurrentmäß einzutreten; doch kommt auch hier u. da, obgleich nur selten, die Berechnung nach Kubikmaß, bes. bei theuren Holzsorten, vor. Hierbei füge man sich dem Landesbrauch. Ebenso damit, ob man den Fehlboden über die Balken mißt oder nicht, und was dergl. mehr ist. Dann folgt unter der Rubrik „Insgemein“ die Aufzählung der Kosten für Darleihung von Hebezeug, Seilen, Gerüst, Leitern, Bauplanken, ferner für Dobel, Keile, Klammern, Nägel, Abdecken der Sandsteine und andere nicht gut in eine der obigen Rubriken zu bringende Arbeiten. G. Dachdeckerarbeiten. Hier kommt es zunächst darauf an, ob das Dach mit Schiefer, Ziegel, Steinpappe od. anderem Material gedeckt werden soll. Die Schieferdecker übernehmen in der Regel die Lieferung des Materials gleich mit, und es wird dann nach Quadratmäß, doch hier und da auch nach Anzahl der Schieferplatten, Gewicht des zu verwendenden Schiefers, inel. des Arbeitslohnes, der Nägel etc. gerechnet. Ebenso ist es bei Steinpappe, Dachfilz etc.; bei Ziegeldach aber muß man sich den Bedarf an Ziegeln, Spänen re. selbst auswerfen und bezahlt in der Regel den Ziegeldecker nach der Anzahl der von ihm eingedeckten Ziegel. Doch ist auch hier der Brauch in den einzelnen Theilen Deutschlands sehr verschieden. Metalldekkung wird meist gleich mit in der Abtheilung für Klempnerarbeiten oder dergl. aufgeführt, wobei dann die Abthei— H. Tischlerarbeiten. Bei Berechnung derselben wird, nach den Geschossen gesondert und nach der Größe geordnet, ein Verzeichnis der Thüren, Fensterläden, Fensterbreter und Schränke re. gefertigt, deren Lieferung der Tischler in der Regel, inel. des Materials, nach demStückübernimmt. Vielfach ist es üblich, daß der Tischler die Thüren einmal mit Oelfarbe gestrichen auf den Bau liefert; doch ist dies nicht zu empfehlen, indem sich unter diesem Anstrich Fehler des Holzes, wie Aststellen, Stockflecke, Wurmlöcher etc., sehr leicht verstecken lassen. Bei den einzelnen Stücken ist Länge und Breite, oder Höhe und Breite und die Stärke des Holzes anzugeben; bei letzterem auch stets ausdrücklich zu bemerken, ob es vor od. nach dem Hobeln die betreffende Stärke haben soll. Parketts, in der Regel exel., doch häufig auch incl. des Legens und Bohnens, werden nach Quadratmaß berechnet. Oft übernimmt der Zimmermeister auch die Tischlerarbeiten. „Schlosserarbeiten. Unter diese Abtheilung, welche ebenso eingetheilt wird wie die vorhergehende, gehören: 1. Thür⸗ u. Fensterbeschläge, nach Geschossen etc. geordnet. — 2. Komplizirte Anker, Schraubenbolzen, Zuganker etc., schmiedeeiserne Säulen, Balken, Sparren. — 3. Aschenkästen, Kochmaschinentheile, Essenreinigungsthüren. — 4. Wetterfahnen, Blitzableiter u. dgl.m., theils nach Stück, theils nach Gewicht, je nach Landesbrauch ausgeworfen. K. Schmiedearbeiten. Hierher gehören: 1. Gröbere Anker, Hängeeisen, Schlaudern, Klammern etc. — 2. Kleine Klammern, Putzhaken etc., auch Handwerkszeug. — 3. Gitter, in der Regel Alles nach Gewicht berechnet. L. Klempnerarbeiten. 1. Etwaige Dachdeckungen und Wandbekleidungen gleich der Kupferschmiedearbeit nach Quadratmäß. — 2. Rinnen, Röhren etc. nach Längenmäß berechnet; die Kupferschmiedearbeit wird hingegen bei letzteren Arbeiten nach dem Gewicht berechnet, ebenso die Gelbgießerarbeit, Alles gewöhnlich inel. des Materials, dessen Beschaffenheit nach Stärke etc., je nach Landesbrauch, durch direkte Angabe des Stärkemäßes, oder beigefügte Probe oder Angabe der Nummer, oder des Gewichts pro Flächenmäßeinheit etc., festgestellt wird. M. Glaserarbeiten werden in den ordinären Arten in der Regel nach Quadratmäß, nur bei außergewöhnlichen Arbeiten nach Stück berechnet. Bei gewöhnlichen Fenstern liefert der Glaser das Beschläge gleich mit. In Bezug auf die Ablieferung mit dem Anstrich und die Mäße gilt das bei H Gesagte auch hier. Der Grad der Weißheit des Glases u. die Stärke desselben ist je nach Landesbrauch nach Anzahl der Tafeln pro Band oder anderswie festzustellen. N. Stubenmaler-u. Lackirerarbeiten; dieselben werden in einfachen, glatten Arten gewöhnlich nach Quadratmäß, bei feinerer Arbeit nach Stück, und zwar fast überall incl. des Materials an Oelfarbe, Leimfarbe etc. sowie inel. des leichten Gerüstes, der Leitern etc. berechnet. Doch ist dies, ebenso wie etwaige Abweichungen, besonders zu bemerken, desgleichen ob die Arbeiten nach besonderen Zeichnungen anzufertigen sind. O. Töpfer⸗ od. Häfnerarbeiten, an Ofen, Terracottaverzierungen etc. gewöhnlich nach dem Stück ausgeworfen. P. Eisengußarbeiten. Diese werden meist nach Gewicht veranschlagt; doch ist dabei zu bemerken, ob Form und Modellkosten, Transport nach dem Bauplatzu. Montirung (Aufstellung) mit in den Preis einbegriffen sind oder nicht. Q. etc. In den nun folgenden Rubriken tritt, je nach Beschaffenheit oder Bestimmung des Baues, große Verschiedenheit ein. Folgende Gewerke sind es wohl, deren Arbeiten, je nach den Umständen, noch in den Anschlag mit aufgenommen werden: Tüncher und Weißbinder, Bildhauer, Stukkateur, Ofensetzer, Zinkgießer, Holzbildhauer, Tapezierer, Vergolder, Posamentierer, Mechaniker, Maschinenbauer, Parkettleger, Fußbodenfrotteur, Horndrechsler, Uhrmacher, Glockengießer etc. In der letzten Rubrik des Anschlags faßt man nun in der Regel unter der Ueberschrift „Insgemein“ diejenigen Kosten zusammen, die sich zum Theil nicht ganz genau voraus bestimmen lassen, zum andern Theil keinem der aufgeführten Gewerke zustehen, z. B. für Aufsicht, für die Konzession u. andere Abgaben, für den Wächter, das Honorar für den Architekten, Trinkgelder, Richtfest etc. Da nun durch die Witterung und durch andere, nicht in des Menschen Gewalt stehende Umstände der Bau vielfältig in seinem ruhigen Fortgang gestört werden kann, so fügt man dem Anschlag, wenn man vorsichtig sein will, noch eine Rubrik „für unvorhergesehene Fälle“ hinzu, welche ungefähr 3—5, bei Wasserbauten 6—10 ,% der ganzen Anschlagssumme beträgt u. zugleich zu Abrundung derselben benutzt wird, denn, wenn man auch die Kosten eines Baues sehr annähernd berechnen kann, auf einige Mark und bes. auf einzelne Pfennige diese Genauigkeit auszudehnen, ist unmöglich. III. Endlich werden am Schluß des Bauanschlags in einer Wiederholung, resumé, sämtliche Summen der einzelnen Artikel nochmals aufgeführt u. in die Totalsumme zusammengezogen. Ms.