Tavoletta piccola, f., ital., Dachschindel. Tare, f. Bei Taxation von Bauten können dreierlei Absichten vorliegen: 1. Bei einer rein gewerblichen Taxe behufs Regulirung der Baurechnungen od. dgl. sind eben nur die augenblicklich geltenden Preise für Material und Arbeitslohn zu berücksichtigen und gleicht eine solche also etwa einem Anschlag. — 2. Soll ein neues Gebäude als mit dem Bauplatz untrennbar verbundenes Ganzes taxirt werden, so ist zu den Herstellungskosten ein angemessener Honorarsatz für Fertigung des Entwurfs u. Leitung des Baues, auch dann, wenn Beides der Besitzer selbst liefert, ferner ein thunlichst genau zu ermittelnder Betrag für die Sporteln und Spesen der Konzession, der Zinsen etwa geliehener Baugelder u. dgl., außerdem auch noch der Bodenwerth nach dessen augenblicklichem Kurs und endlich ein ebenfalls thunlichst genau zu ermittelnder Betrag für die Spesen u. Sporteln beim Kauf, für die während des Baues heranwachsenden Zinsen des Kaufschillings etc. hinzuzurechnen. — 3. Gilt es, den Zeitwerth eines schon länger bebauten Grundstückes behufs eines Verkaufes, einer Erbtheilung, einer Brandentschädigung etc. festzustellen, so kann man auf dreierlei Weise verfahren: a) man stellt zuerst den effektiven, oder den nach den auf den benachbarten Grundstücken üblichen Miethpreisen etc. zu taxirenden jährlichen Miethertrag der Räumlichkeiten fest und zieht davon alle auf dem Grundstück haftenden Ausgaben an Abgaben, Steuern, Brandkassenbeiträgen, Wasserzinsen, Essenreinigungslöhnen, Grubenräumungskosten, Hausmannslöhnen, Verwaltungskosten, Unterhaltungs- und Reparaturkosten und wie sie sonst heißen mögen, ebenfalls nach jährlichem Betrag ab; den dadurch gefundenen jährlichen Reinertrag kapitalisirt man so, daß sich das Kapital nach landesüblichem, für sichere Kapitalanlage zu erzielendem Zinsfuße, gegenwärtig meist zu 5), verinteressirt. Ist das Gebäude ganz oder theilweise baufällig, so hat man die Umbaukosten zu veranschlagen und von dem gefundenen Kapital abzuziehen. b) Man berechnet den Neuwerth (N) des Gebäudes, d. h. die Summe, die das Gebäude neu herzustellen kosten würde, nach der sub 2. angegebenen Manier u. ergründet thunlichst genau das Alter (A). Aus der Konstruktionsweise ergiebt sich laut nachstehender Tabelle die ganze Dauer (D) des Bauwerkes und also nach Abzug des Alters die künstige Dauer (d). Nennt man nun den Zeitwerth 2, die Entwerthung H, so ist α+A,dDA, liegt zwischen 25 und — 0 mitten innen; Wohnhaus mit gewölbtem Keller, ausgebautem Dach, Wohnhaus mit gewölbtem Keller, ausgebautem Dach, Fachscheidungen etc. Wohnhaus, theilweis unterkellert, oder mit Balkenkeller, Wohnhaus mit Fachwerksumfassungenenn Werkstätte, Brennerei, Brauerei 20., zum Theil gewölbt Dergleichen in Fachwerk Magazine, Speicher, mit massiven Mauern Scheunen, Schuppen, Ställe u. dergl., massive Mauern, B Backöfen, Brennöfen etc. Massive Uferbauten, Brücken re. Dergleichen Einfriedigungsmauern. Hölzerne Uferbauten und Brücken Planken und Zäune. zwischen 2255 und D mitten innen. In nachstehender Tabelle ist 9 Neuwerth, der natürlich sich nach den jeweiligen, also variirenden Preisen richtet, als Kapital angenommen, die Dauer (D) nach Jahren angegeben, der Amortisationsbetrag, d. h. der jährliche Entwerthungsbetrag (E) in Prozenten des Neuwerthes, die Unterhaltungskosten (O) ebenfalls in Prozenten in jährlichem Durchschnittsbetrag angegeben; dabei ist aber zu bedenken, daß sie nicht alljährlich zur Verwendung kommen. Vielmehr vertheilen sie sich so, daß man, wenn der jährliche Durchschnittsbetrag nach derselben bei 200 Jahren Dauer nach nachstehender Tabelle 100 Mark betragen würde, in den ersten 3 Jahren davon etwa jährlich 20 Mark, im 4. Jahr etwa 150 Mark, im 5. — 9. etwa 50 Mark, im 10. wiederum 200 Mark, im 11.— 15. etwa 60 Mark, im 16. 300 Mark, im 17.—20. etwa 70 Marketc. verbraucht. e) Man verschafft sich thunlichst alle offiziellen 29 und Werthangaben, die das Grundstück betreffen, z. B. den Betrag des Kaufschillings, der wirklich für das Grundstüc gezahlt wurde, die Einschätzung der Gebäude zur Brandkasse, die Einschätzung des 2 zu Steuern etc. Alle diese Tin sind aber oft sehr unzuverlässig und differiren sehr weit von einander. Man wird daher meist auf die Wege a und b angewiesen fein und ein ziemlich zuverlässiges Resultat erhalten, wenn man nach jeder dieser beiden Arten eine T. anfertigt und aus den beiden verschieden dabei erhaltenen Summen das arithmetische Mittel zieht. Taxodium distichum L. n. (Bot.), amerikonische Cypresse, Sumpfeypresse, kahle Cypresse, franz. chauve, engl. march-cypress, ein neuerdings viel empfohlenes Nadelholz, welches in den Südstaaten Nord-Wn 8, östlich bis zum Indiana-River, westlich bis zur Mündung des Ohio wächst; das Holz hat nur 0,3 spez. Gew., ist trotz der dichten Jahrringe doch sehr locker und sehr hygroskopisch, meist sehr schlicht gewachsen, sehr schön in der Farbe, wirft sich aber leicht.