Fluß zuneigen u. Uferabbrüche erzeugen. Weidenpflanzen auf den Böschungen dürfen die Höhe von ca. 1¾ m. nicht überschreiten. V. Die Kostenanschläge erstrecken sich gewöhnlich auf die Hauptabtheilungen: I. Expropriation des in Anspruch genommenen Grund u. Bodens. II. Rodungsarbeiten, in Wäldern nach Quadratmeter od. Ar, bei Uferpflanzungen in laufenden Metern auszudrücken. III. Erdarbeiten, bei denen die Bodenmassen mit gleichen Transportweiten zusammenzunehmen, nach ihrem Entnahmeort (Stationen) aber bes. zu bezeichnen sind. IV. Rasenarbeiten, Rasen schälen, belegen etc. V. Faschinenarbeiten. VI. Materialien. VII. Insgemein, umfaßt Entschädigung für Darleihung von Baugeräthen, für Stillstand von Mühlen, für Wasserbewältigung (4 — 10% der Bausumme), für unvorhergesehene Schadenfälle (ca. 5 der Bausumme), für kleinere Nebenausgaben, Bauhütten, Unterhaltung der Strecke während des Baues etc. (v. Mg. Elußsand, m., frz. sable de ravine, de rivière, engl. Triver-sand, alluvial sand, dient z. B. als Mörtelzuschlag, weil er gewöhnlich sehr mager ist, führt aber mitunter Geschiebe, Thon und vegetabilische Reste, letztere mit Salztheilen vermengt. Da nun solche Gemengtheile dem Mörtel sehr nachtheilig sind, so ist der Sand vorher durch Waschen davon zu säubern. Auch ist die Größe der Körner zu berücksichtigen; feiner Sand ist meist besser als grober, und eine Mengung von feinem und grobem Sand bei mancher Arbeit zu empfehlen. Als Ausfüllmaterial verwendet, hält sich der Flußsand, weil er wasserdurchlässiger ist, trockner als Grubensand, dafern er nur nach der Entnahme aus dem Fluß gehörig getrocknet wurde.