Baustil angewendet, eigentlich aber bezieht sie sich nicht auf den ästhetischen, sondern lediglich auf den technischen Theil des Baues; man kann also wohl von einer leichten oder soliden, einer gut berechneten, einer provisorischen Bauart, von Bruchsteinbauart, Backsteinbauart etc., nicht aber von einer gothischen Bauart oder dergl. reden; von nationalen Bauarten nur insofern, als bei dem betreffenden Volk eine besondere Konstruktionsweise in fast ausschließlichem Gebrauch war oder ist, z. B. von der schweizerischen Holzbauart, holländischen Ziegelbauart etc. Bauaufseher, m., s. Bauleitung. baubar, adj., s. v. w. bauhaft (s. d.). Baubede, k., im Mittalter s. v. w. Baufrohne (s. d.). Baubegnädigung, k.; so heißen diejenigen Vorrechte, Steuerbefreiungen etc., welche die Regierung den Erbauern neuer Gebäude zukommen läßt, um z. B. die Ansiedlung an gewissen Orten zu befördern, die Anbauenden zu Einhaltung einer gewünschten Frontlinie zu bestimmen etc.