Baugeräthe oder Baugeschirr, n., heißen alle zu einem Bau erforderlichen Geräthschaften, soweit sie nicht zu dem OTHHEK LBERG O Universitatsbibliot eigentlichen Handwerkszeug der Bauhandwerker gehören. Dahin sind zu rechnen: Mäßplatten, Schnuren, Hacken, Spaten, Schaufeln, Schubkarren, Radebergen, Bretkästen (Kalkbuchten) zum Löschen u. Mengen des Kalkes, Sanddurchwürfe, große und kleine Wassergefäße, Kalkfässer, Kalktragen, Flaschenzüge, Haspeln, Seile, Kloben, Leitern, Piken, Hebestangen, Handrammen u. dgl. m. Die leihweise Lieferung derselben sowie der Gerüste liegt in der Regel ganz oder zum größten Theil dem Maurermeister ob, welcher dafür in der Regel eine besondere, gewöhnlich nach Prozenten des Arbeitslohnes berechnete Vergütung bekommt.