bauwürdig, adj. (Bergb.), heißen solche durch Schürfen, Bohren oder Suchstollen gefundene Erz- oder Mineralieneins für den Bauherrn, eins behufs Anfertigung der Anschläge und in den meisten Ländern zwei zur Einreichung an die Baupolizei, behufs Erlangung der Baukonzession. Neuerdings pflegt man die Vervielfältigung meist nicht mehr auf dem früher so umständlichen Weg des Kopirens, od. dem schnelleren, aber unzuverlässigen Weg des Durchstechens, Bausens etc. (s. d. Art. Kopie) vorzunehmen, sondern man zeichnet ein Exemplar mit autographischer Tinte und läßt es auf Stein über⸗ und von diesem abdrucken. Zu dem vollständigen Exemplar einer B. gehören Grundrisse, Aufrisse, Durchschnitte, wozu in vielen Fällen noch perspektivische Ansichten kommen; s. d. Art. Ansicht, Aufriß, Deckenriß etc. MS.)