Fabrik, f., 1. frz. fabrique, f., engl. fabric, factory, 8. Works, pl. Da die Einrichtung der Fabriken je nach den Objekten, welche darin gefertigt werden, sehr verschieden ist, so können wir hier nur Weniges berühren, was im allgemeinen bei Anlage solcher gilt. — Meist sollen sie um ein gewisses Mäß von anderen Gebäuden entfernt sein, in manchen Stadttheilen dürfen überhaupt keine angelegt werden. Die Reichsgesetze enthalten hierüber weniger Vorschriften als die lokalen Statuten, Reglements etc., über welche man sich also vor Beginn des Entwurfes instruiren muß. — Auch die Vorschriften bezüglich der Feuersicherheit, der Höhe der Räume, der Lüftungsverhältnisse etc. sind noch vielfach verschieden. Vor allen Dingen vermeide man thunlichst, die Decken⸗ u. Dachkonstruktionen, sowie deren Träger zugleich zu Befestigung gehenden Zeugs zu verwenden, oder berücksichtige mindestens die dadurch hervorgebrachte Erschütterung sorgfältigst. Den großen Arbeitsräumen gebe man genügende Höhe und genügend große Eingänge. Dieselben müssen wie alle Räume vorzüglich hinreichendes Licht (oft von oben einfallendes) haben. Die Heizung ist meist eine centrale, Beleuchtung geschieht durch Gas, jedoch mit steter Berücksichtigung der Feuersicherheit, neuerdings oft durch elektrisches Licht. Die Kontors, Zimmer der Aufseher etc. müssen leichtzugänglich sein und soliegen, daß von ihnen aus ein möglichst großer Theil der Fabrikräume übersehen werden kann. Treppen u. Abtritte suche man so viel als möglich an den Giebelseiten anzubringen. In großen Fabriken wird meist eine Restauration eingebaut, sowie besondere Garderoben, nach den Geschlechtern getrennt; auch hierüber bestehen gesetzliche Bestimmungen. Da bei solchen, technischen Zwecken gewidmeten Gebäuden auf zierliches Aussehen weniger ankommt, so sind sie gewöhnlich einfach. Alles Weitere s. z.B. in den Art. Druckerei, Tabaksfabrik, Zuckersiederei re. — 2. Baubehörde, Baukasse etc. bei katholischen Kirchen, s. Fabrica 5.