Observatorium, nu. franz. observatoire, m. Sternwarte, Gebäude, in welchem die Instrumente zu Beobachtung der Gestirne aufbewahrt und gebraucht werden. Bei der Anlage eines solchen Gebäudes hat der Baumeister besonders Folgendes zu berücksichtigen: 1. Man sorge für tief gegründete und fest verbundene Mauern, am besten aus Werkstücken, so daß die Instrumente nicht durch das Vorüberfahren von Wagen, durch starken Wind etc. erschüttert werden, Deshalb werden neuerdings die Sternwarten nicht mehr als hohe Thürme, sondern meist als einstöckige Gebäude angelegt. Dabei pflegt man, um Erschütterungen zu vermeiden, die Grundmauern sehr tief hinabzuführen und vom umgebenden Terrain durch einen tiefen Graben zu isoliren. 2. Für jedes Instrument muß ein eigener Raum vorhanden sein u. Feuchtigkeit gänzlich 3 vermieden werden. 3. Sehr zweckmäßig ist für die Be-2 obachtungen ein verschiebbares oder drehbares, oder, wo beides nicht geht, ein plattes Dach. 4. Alle Fenster sind durch doppelte Läden zu verschließen, so daß während der Beobachtungen kein Licht durchdringen kann. 5. Dem Quadranten gegenüber u. über ihm sei in Mauer u. Dach f ein Schlitz von mindestens 25 em. Breite. 6. Nähere Be-n stimmungen unterliegen den lokalen Rücksichten sowie den speziellen Wünschen und Bedürfnissen des dirigirenden Astronomen.