Fabrik (vom lat. fabrica, Werkstatt eines faber [s. d.])) nennt man eine Anstalt für industriellen Großbetrieb, in welcher eine größere Anzahl von Arbeitern vereinigt ist, die mit Hilfe von Maschinen oder einer die Vorteile der Arbeitsteilung verwertenden Organisation gewerbliche Erzeugnisse herstellen. Der Fabrikunternehmer oder Fabrikant ist Iuumn leicht zu unterscheiden von dem kaufmännischen Großunternehmer, der zahlreiche Arbeiter, z. B. Weber, Schuhmacher u. s. w., nicht in einem gemeinschaftlichen Lokal, sondern in ihren eigenen Wohnungen beschäftigt. Dagegen läßt sich eine scharfe Grenze zwischen F. und handwerksmäßier Werkstätte nicht Beruehe obwohl diese Unterscheidung in rechtlicher Beziehung nicht unwichtig ist. Denn in der deutschen wie in andern Gesetzgebungen sinden 10 —2 den Fabrikbetrieb besondere Bestimmungen (s. Fabrikgesetzgebung); nur für diesen, nicht auch für den Handwerksbetrieb gilt das Reichsgesetz über die Haftpflicht (s. d.), und ebenso finden die Bestimmungen des Deutschen Handelsgesetzbuchs über Firmen, Handelsbücher und Prokura auf Personen, deren Gewerbe nicht über den Handwerksbetrieb hinausgeht, keine Anwendung. Eine Definition der F. ist in den deutschen Gesetzen gar nicht versucht worden, indem streitige Fälle der gerichtlichen Entscheidung überlassen bleiben. Das franz. Gesetz vom 22. März 1841 über die Kinderarbeit betrachtet jeden Betrieb, bei dem mehr als 20 Arbeiter zusammen in einer Werkstatt beschäftigt werden, als F., was zur Folge hatte, daß namentlich in Paris viele größere Werkstätten je nach der Saison und dem Gange der Geschäfte bald den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfen waren, bald „nicht. Auch die österreichische Gewerbeordnung von „1859 bezeichnet als F. jede größere Gewerbsunter⸗ „nehmung, in der des Heicht mehr als 20 Arbeiter „ohne Unterschied des Geschlechts und des Alters tin gemeinschaftlichen Werkstätten zusammen arbeiten. In England enthalten die Fabrikgesetze ganz spezielle Bestimmungen des Betriebs, auf welche sie sich beziehen. Zur Zeit der Herrschaft des Zunftwesens hatten die F. eine bevorzugte freie Stellung außerhalb desselben. Zudem wurden sie von den Regierungen häufig noch durch sonstige Privilegien, oft sogar durch förmliche Monopolrechte begünstigt, da man nach merkantilistischen Grundsätzen in der Hebung der Großindustrie das Hauptmittel sah, um die Ausfuhr wertvoller Fabrikate und dadurch die Einfuhr von barem Gelde zu fördern. Auch das Listsche Schutzzollsystem hat hauptsächlich die weitere Entwickelung des Fabrikwesens im Auge, indem nach List die Ausbildung der Manufakturkrafto für jede Kulturnation unbedingt erforderlich ist und durch sie zugleich das Interesse der Landwirtschaft am [besten gefördert wird. Der eigentliche Aufschwung des Fabrikwesens datiert übrigens erst seit den großen mechan. Erfindungen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. Die zweckmäßigste Ausnutzung der dem Menschen dienstbar gewordenen Naturkräfte konnte nur in konzentrierten, auf große Kapitalien gestützten Unternehmungen erfolgen, und diese waren bald im Stande, auf vielen Gebieten nicht nur den selbständigen Kleinbetrieb, sondern auch gewisse Zweige der von Kapitalisten unterhaltenen Hausindustrie zurückzudrängen. Der Notstand gerade der letztern war in der Übergangsperiode, die etwa bis zur Mitte des 19. auche reicht, besonders empfindlich, sodaß sogar manche Nationalökonomen geneigt waren, das Aufkommen der mechan. Fabrikindustrie als einen zweifelhaften Gewinn zu betrachten. Gegenwärtig ist jedoch die neue Verteilung der wirtschaftlichen Kräfte im wesentlichen vollzogen und die Hausindustrie auf diejenigen Produktionszweige beschränkt, in denen sie sich, wenn auch teilweise nur mit Mühe, behaupten kann. Das selbständige Handwerk konnte natürlich gegen den vorzugsweise mit mechanischen und technischen Hilfsmitteln arbeitenden Fabrikbetrieb nirgendwo ankämpfen; mit den großen, fabrikmäßigen Werkstätten dagegen, in denen die Handarbeit noch wesentlich mitwirkt, wird der Kleinbetrieb immer noch konkurrieren können, wenn er vorzugsweise auf gute Qualität und Solidität seiner Erzeugnisse Bedacht nimmt. Die Fabrikwaren sind eben ihrer Natur nach schablonenmäßige Massenprodukte ohne künstlerische Individualisierung; sie müssen billig sein, um den erforderlichen Absatz zu erlangen, weshalb ihre innere Qualität und Haltbarkeit häufig dem äußern Scheine nicht entspricht. Aber selbst wenn der Kleinbetrieb noch mehr Boden verlieren müßte als bisher, so könnte von einer Beschränkung des Fabrikbetriebs nicht im Ernste die Rede sein. Es wäre das ein Verzicht auf die Mitwirkung der Naturkräfte bei der Produktion, der um so unvernünftiger wäre, als der Kleinbetrieb die ungeheuere Menge der gewöhnlichen Industrieprodukte, die gegenwärtig von der Masse der Bevölkerung gebraucht und verbraucht wird, gar nicht zu beschaffen vermöchte und überdies die Versorgung der Bevölkerung mit solchen Produkten noch immer eine unzureichende ist. Ferner ist zu beachten, daß der Fabrikbetrieb, wenn er den mittlern Handwerkerstand verdrängt, andererseits das Entstehen neuer Mittelklassen x einerseits veranlaßt: er beschäftigt eine große Anzahl von Beamten, Aufsehern, Technikern, und für den Absatz seiner massenhaft roduzierten Erzeugnisse bedarf er der Beihilfe zahlreicher Handelsvermittler. Es ist daher eine naturgemäße Erscheinung, daß die Handwerker, sich mehr und mehr auf den Handel mit den in ihr Fach einschlagenden Fabrikwaren verlegen. ů Die wirtschaftliche Lage der Arbeiter ist in der Fabrikindustrie im allgemeinen sicherlich nicht schlechter als die der Arbeiter im Kleingewerbe, und unzweifelhaft besser als in der Wleruhe Raß-Dazu kommt indes auch noch, daß Heicllicde aßregeln zum Schutz und zur Förderung der Interessen der Arbeiter nur in der Fabrikindustrie einigermaßen genügend durchgeführt werden können, während in der Hausindustrie z. B. die von den Eltern selbst veranlaßte übermäßige Arbeit der Kinder sich nicht wohl verhindern läßt. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß der soziale Klassengegensatz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Großbetriebe sich weit schärfer und gefährlicher ausbildet als im Kleingewerbe, und daß der neuere Sozialismus und die Sozialdemokratie sich gleichzeitig mit dem erstern entwickelt haben. Jedoch gilt dies keineswegs nur für den Fabrikbetrieb, sondern auch für die kapitalistisch geleitete Hausindustrie. Die Fabrikarbeiter können sich allerdings leichter und fester organisieren, da sie von vornherein mehr konzentriert zusammenleben und an ein geordnetes Zusammenwirken gewöhnt sind. Daher sehen die sozialistischen Theoretiker in der großkapitalistischen Fabrikorganisation die Vorbereitung zu dem geträumten Sozialstaate. Jedenfalls muß der Staat die sozialpolitische Seitedes Fabrikwesens stets im Auge behalten und die hervortretenden Übelstände mit angemessenen Gesetzen bekämpfen. Zu einer Statistik des Fabrikbetriebs, namentlich zu einer Vergleichung der Verhältnisse der wichtigsten Industriestaaten fehlt noch das genügende Material. Bei der deutschen Gewerbezählung vom 1. Dez. 1875 wurden alle gewerblichen Unternehmungen mit mehr als fünf Gehilfen zu den Großbetrieben gerechnet. Schließt man die Gärtnerei, Fischerei, den Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinenbetrieb und das Beherbergungs- und Wirtschaftsgewerbe aus, so waren an jenem Tage im Großbetriebe beschäftigt 65342 männliche und 2063 weibliche Geschäftsleiter und 1283093 männliche und 372375 weibliche Arbeiter. Der Bergwerks- und Hüttenbetrieb, der sich namentlich in sozialpolit. Beziehung dem Fabrikwesen am nächsten anschließt, wies 2528 männliche, 29 weibliche Geschäftsleiter, 409624 männliche und 10485 weibliche Arbeiter auf. Im gewerblichen Kleinbetrieb (im obigen Sinne und mit denselben Ausschließungen) waren thätig 1751 757 männliche, 425 166 weibliche Ge-Weiolche G und 953 252 männliche und 108 763 weibliche Gehilfen, im ganzen also 3238938 Personen, während auf den gewerblichen Großbetrieb im ganzen nur 1722873 Personen kamen. Die im