FeedFlußregulirung
TechnikBau-Lexikon 1881

Flußregulirung, f., I. Der Zweck der Flußregulirungen — zum Unterschied von Stromkorrektionen (f. d.) — kann bestehen a) in Entwässerung von Sümpfen oder an übermäßiger Grundnässe leidenden Kulturbodens, in Zurückführung solcher Wassermengen auf das Flußbett, welche ERG O Universitatsbibliothel infolge schlechten Zustandes des letzteren über die Ufer und als vorzeitige Ueberflutung auftreten, in Anlagen zu Bewässerung und anderen landwirthschaftlichen Meliorationen; b) in der Anlage industrieller Triebwerke; o) in der Erhaltung der Ufer; d) in der gänzlichen Abhaltung der natürlichen Hochwässer vom Thalterrain und deren Abführung innerhalb bestimmter Grenzen etc. II. Die dem Projektiren vorausgehenden Vorarbeiten erstrecken sich zumeist auf: a) Herstellung eines genauen Grund- und Uebersichtsplanes, wozu sich die Verfüngung von ½0 /1600 empfiehlt. b) Anfertigung eines Längenprofils und möglichst vieler Querprofile des Flußlaufes, theils um ein Bild von dem Zustand desselben zu erlangen, theils um den Rauminhalt des Flußbettes, bes. wegen der Disponirung über auszuhebende Bodenmassen (Ausfüllungen), kennen zu lernen. e) Nivellement von Thalquerprofilen, aus denen man bei jedem derselben die mittlere Höhenlage des Thalterrains ermittelt. Die hieraus gefundenen Punkte werden zu einem Thallängenprofil zusammengestellt, um so die mittlere Höhenlage u. das mittlere Gefälle des Thalterrains zu erfahren. Sehr häufig empfiehlt sich, über die ganze betr. Thalgegend ein Netznivellement zu legen, welches bes. über alle bemerkenswertheren Höhenunterschiede der einzelnen Thalterrainpunkte Aufschluß ertheilt u. das Projektiren wesentlich erleichtert. d) Aufnahme und Aufzeichnung von im od. am Fluß stehenden Bauwerken, wie Brücken, Wehre, Stauwerke, Triebwerke, Grundrinnen re. Selbstverständlich sind dabei die wichtigsten Punkte (Schützenschwellen, Radtiefstes, Brückensohlen re.) beim Nivellement mit zu berücksichtigen. e) Bestimmung der pro Sekunde innerhalb des Flußbettes ablaufenden Wassermenge (f. d.) und erforderlichen Falles: der Menge der das Thal überziehenden Hochfluten. k) Untersuchung des Thalbodens hinsichtlich seiner physikalischen (wohl auch chemischen) Eigenschaften u. sonstiger Beschaffenheit an mehreren Stellen des Thales; meist nothwendig, theils um aus der Dichtheit des Bodens die mehr oder weniger starke Böschungsneigung der neuen Flußufer, Gräben etc. zu bestimmen, theils um in landwirthschaftlichem Interesse zu erfahren, inwieweit der Boden eine Senkung des Grundwassers verträgt, ohne der Gefahr des Austrocknens ausgesetzt zu sein (bes. bei geringer „wasserhaltender Kraft“ zu berücksichtigen), ein Umstand, der von manchem Meliorationstechniker nicht selten übersehen wird; theils endlich, um bei der Kostenveranschlagung die nöthigen Unterlagen darüber zu besitzen, ob und wo der Boden zu graben, zu hacken oder zu sprengen sein wird. III. Das Projekt richtet sich lediglich nach dem Zweckder F. Stets ist zu beobachten: a) daß das Ouerprofil des neuen Flußlaufes nicht zu groß u. nicht zu klein, überhaupt nicht willkürlich gewählt wird, da der Fluß jede wesentliche Ueberschreitung der Grenzen in Tiefe u. Breite gewöhnlich selbst rächt. Das neue Querprofil bekommt daher eine bestimmte Tiefe und mittlere Breite. Erstere ergiebt sich dadurch, daß man in dem sub II. b erwähnten Längenprofil die mittlere Lage der Flußsohle u. des Uferrandes aufsucht; letztere mißt man an verschiedenen Stellen des Flußlaufes, wo dieser ziemlich normale Gestaltung hat, und nimmt aus den erhaltenen Mäßen das Mittel als Normalbreite. Die Gestalt des Querprofils ist so zu wählen, daß dieses den geringstmöglichen Umfang darbietet. Von allen geometrischen Figuren hat diese Eigenschaft der Kreis; da jedoch die Kreisbogenform im Boden nicht gut herstellbar ist, so nimmt man dafür das Nächstliegende: das halbe Sechseck. Die Böschungen haben, je nach der Fähigkeit des Bodens, sich selbst zu tragen, ein-bis vier- oder fünffache Anlage zu erhalten. Nach der Einmündung scitlicher Zuflüsse werde das Querprofil breiter. Die Breite des vergrößerten Flusses besteht jedoch nicht aus dersumme der Breiten des Hauptflusses () u. des Seitenzuflusses (b), iglit / mothes 1882bd?/0364 K Heidelberg Zeit noch nicht allseitig geprüft worden. Nach Hagen verhalten sich — wenn F der Querprofilsinhalt, B die Breite des Flusses unterhalb des seitlichen Wasserlaufes und k, b die des Flusses oberhalb des letzteren sind: f: Fb?: Be, also die Querschnitte wie die Quadrate der Breiten. b) Die Richtung des zu regulirenden Flusses darf keine scharfen Ecken oder Biegungen enthalten. Letztere müssen unter stumpfem Winkel (von mindestens 135)tangential zur vorhergehenden Richtung und mit möglichst großem Krümmungsradius gezogen werden. Wo plötzliche Richtungsveränderungen nicht zu vermeiden sind, müssen diese durch Mauerwerk, starkes Pflaster, Weidenfaschinen oder-Vernätherung beständig geschützt werden. Die Lage des Flußlaufes hat so viel als möglich den tiefsten Punkt im Thal einzunehmen. Hierzu machen sich längere od. kürzere Dnrchstiche erforderlich, welche das relative Gefälle vergrößern und eine Senkung des Wasserspiegels erzeugen. o) Das Gefälle eines zu regulirenden Flusses darf nicht größer genommen werden, als das mittlere Thalgefälle (s. sub II. c) beträgt. Ist letzteres sehr stark und steht zu erwarten, daß das Bett des neuen Laufes bei zu großer Geschwindigkeit des Wassers angegriffen werden wird, so sind (bes. zum Schutz der Ufer) Maßregeln zu ergreifen, um die Gewalt des Wassers unschädlich zu machen. Hierzu giebt es verschiedene Mittel, welche meist aus dem Umstand hervorgehen, daß, wenn die Flußsohle sich in normaler Lage erhält, auch die Ufer (Böschungen) stabil bleiben werden. Hierüber s. unten sub IV. d) Banwecke, welche in das Flußbett gebaut werden, müssen der Größe desselben entsprechende Dimensionen erhalten. Die lichte Weite und Höhe der Brücken, Wehre re. ist so groß zu nehmen, daß zum wenigsten die innerhalb des neuen Flußlaufes volluferig ablaufenden Wassermengen nicht od. nur wenig angestaut werden. Das etwa zulässige Mäß dieser Anstauung richtet sich nach der Lokalität; so darf z. B. die Stauhöhe nicht so groß sein, daß oberhalb gelegene Mühlwerke etc. beeinträchtigt werden. Ferner kann die Rücksicht auf landwirthschaftliche Interessen erfordern, daß der etwa angestaute Wasserspiegel sich höchstens unter dem Terrain befindet. Wehre werden am geeignetsten rechtwinklig zur Stromrichtung ängebaut und sind, sobald sie einen die Flußsohle überragenden festen Wehrkamm erhalten, unter allen Umständen in der Mitte des Wehres mit einem Grundablaß, für gewöhnlich mit einem Grundschützen versetzt, zu versehen, welcher bis auf die Flußsohle reicht, die Geschiebe, resp. Sinkstoffe des Flusses bei größerem Wasser durchläßt und zu Verminderung des Stauens heiträgt (s. d. Art. Wehr), e) Seitliche Zuflüsse sind bei ihrer Ausmündung in einen regulirten Fluß spitzwinklig einzuleiten und die entstehende zungenförmige Spitze gut zu befestigen. k) Die auszuhebenden Bodenmassen (s. d. Art. Erdarbeiten) sind, nach Abzug des für den Auftrag (s. d.) erforderlichen Materials, möglichst in die Altwässer (s. d.) zu dirigiren und die Disposition hierzu so zu treffen, daß möglichst gleichmäßige Vertheilung u. geringe Transportweiten stattfinden. g) Criebwerke. Sobald mit der F. die Konzentration des Flußgefälles für ein neu zu errichtendes Triebwerk stattfindet, darf letzteres niemals direkt in den Fluß eingebaut, sondern muß durch einen, kurz oberhalbeines Stauwehres abzweigenden, besonderen Zuleitungs⸗ und Ableitungsgraben (Ober⸗ und Untergraben) isolirt werden. Auch schon vorhandene, im Fluß liegende Triebwerke werden bei einer F. gewöhnlich auf gleiche Weife isolirt. IV. Bei der Bauausführung wird mit den Durchstichen etc. stets am untersten Ende der Regulirungsstrecke zuerst angefangen u. nach aufwärts zu weiter gearbeitet, was bei der Disposition der Bodenmassen von vornherein zu berücksichtigen ist. Bei solchen Querprofilen, welche nur das eigentliche Flußwasser und kein Hochwasser abzurführen haben, wird außer der Mittellinie noch die obere Breite durch ca. 1 m. lange, 0,% m. dicke, abgeschälte ePfähle abgesteckt; bei geradlinigem Lauf ca. aller 50 m., 3bei Kurven aller 4—6 m., je nach dem Kurvenradius. Auf diese Pfähle wird die Entfernung vom untersten Ende (dem rNullpunkt oder Station 0) in der Weise verzeichnet, daß fman statt 100 m. Entfernung schreibt: Station 1; statt e50 m.: Station (0-50); statt 1235m.: Station (1235) „u. s. f. Mindestens aller 50 m. ist hart an einem, die obere t Breite begrenzenden Pfahl ein Niveaupfahl fest einzu⸗ „schlagen, dessen Kopf die normale Uferhöhe angiebt. Soll „das Profilzugleich Hochwässer ableiten, so legt man zu bei⸗ „den Seiten des eigentlichen Flußprofils BE. (Fig. 1743), Vorländer A Bu. A. B. an; diesen Vorländern giebt man nach dem Fluß zu etwas Abdachung u. erhält sie als kulturfähiges Land (Wiese), das nur bei übernormalen Flußwassermengen überschwemmt wird. Am Ende der Vorländer werden Dämme aufgeführt, welche man — wie im Großherzogthum Baden — am geeignetsten mit Obstbäumen bepflanzt, falls ihre Breite dies zuläßt. Die Reinerträge derselben sowie der Vorländerwiesen decken gewöhnlich die jährlichen Unterhaltungskosten des regulirten Flusses. Bei solchen Flüssen, deren Wasserstand — vielleicht infolge von Entwaldungen in deren Sammelgebiet — zwischen kleinem Wasser und Hochwasser zu wechseln pflegt, aber selten auf längere Zeit als Mittel-oder Vollwasserstand auftritt, ist es im Interesse der Kulturfähigkeit der Vorländerwiesen räthlich, dieselben etwas tiefer zu legen, damit sie den nöthigen Feuchtigkeitsgrad behalten. Zu Befestigung des Böschungsfußes (o oder gegen Unterwaschung oder Abbruch dienen verschiedene Mittel: a) Bei kleineren Flüssen wird die Sohle mit einer ca. 0,3 m. dicken Schicht faustgroßer Steine beschottert, deren Oberfläche der normalen Höhenlage der Sohle entspricht; bei solcher Befestigung der Sohle halten sich auch die Uferböschungen. b) Mit günstigem Erfolg ist an mehreren Flüssen von nicht zu starkem Gefäll eine Befestigung mittels Wurstfaschinen, s. Fig. 1744, angewendet worden. Es wird zunächst zum Einlegen der aus Reisig bestehenden, ca. 0, —0, m. starken Wurstfaschine Wein Gräbchen in die Böschung eingegraben, die Faschine eingelegt und in die Sohle aller 0,„ m. ein Pfahl von ca. 0,„ m. Stärke und 1½. —1,, m. Länge eingeschlagen; durch die Faschine hindurch die schwächeren Pfähle B u. C. Auf die obere Fläche der Faschine wird Kopfrasen Dund auf die Böschung Deckrasen E gelegt, welcher in seinen unteren Schichten angepflöckt wird. Obgleich sich dergleichen Befestigungen auch bei angefülltem Land gehalten haben, so ist doch bei solchem die Anwendung von Bundfäschinen in mehrfacher Lage noch sicherer. e) Von sicherer Wirkung sind die sog. Guerschwelleu. Dieselben können als trocknes Bruchsteinmauerwerk oder als Faschinenbau hergestellt werden in der Art, daß man die Schwellen S S..Fig. 1745, als Steinbau ca. 0,, m. tief, ea. 0,, 6. breit macht u. dahinter aller O w. einen starken Pfahl als Stützpunkt einitatsbibliothek Heidelberg schlägt. Die Entfernung von Schwelle zu Schwelle hängt vom Gefälle des betr. Flusses sowie von der größeren oder geringeren Dichtheit des Sohlmaterials ab; eine bestimmte Regel besteht zur Zeit noch nicht. An der Dreisam im Großherzogthum Baden, welche an der betr. Stelle das relative Gefälle ca. 0, , u. gröberen Kies auf der Sohle hat, sind die Schwellen ca. 14 m. von einander entfernt, nachdem sich herausgestellt, daß bei der Entfernung von 28 m. noch eine Auskolkung der Sohle stattfand. An diesem Fluß haben sich Faschinen nicht bewährt. Die steinernen Schwellen bestehen aus einem ca. 1, m. breiten Bruchsteinkörper Pu. einem ebenso breiten, aber weniger tiefen , Fig. 1746, welche zu beiden Seiten noch ein Stück in die Böschung eingreifen. Bei schwächeren Gefällen, 3. B. bei Flüssen mit dem relativen Gefälle 0,517, hat sich der Einbau von drei, ca. 0, m. starken Bundfaschinenlagen, Fig. 1747, gut bewährt. Die Entfernung von Schwelle zu Schwelle betrug hierbei ca. 12 m. Die Sohle enthielt Schlamm und Sand; der Thalboden bestand aus festem Lehm. Bei einem Flutgraben von 2,3 m. mittlerer Breite und dem relativen Gefälle 0,3 wurden an einer — — längeren Strecke, deren Ufer u. Sohle aus schwimmendem Sand bestand, aller 5, m. Schwellen, nach Fig. 1748, ir der Weise eingebaut, daß zunächst ein Bret B quer in di Sohle u. zum Theil in die Böschung eingeschlagen u. dahinter eine ca.0,v m. starke Bundfaschine Feingelegt wurde welche durch Pfähle P.P ihre feste Lage erhielt. Vor den Bret wurde nur ein Pfahl Peeingetrieben. Die zweifach Uferböschung wurde bis zur Sohle mit Deckrasen beleg u. hat sich infolge des Schwellenbaues vortrefflich erhalten — Bei Flüssen von kleinen Dimensionen (Bächen), ge ringem Gefälle u. festem, stabilem Boden, bei denen Unter waschung der Ufer nicht zu befürchten ist, kann es genügen den in der oberen Profilbreite abgeschälten u. während de-Baues in geordneten Haufen zur Seite abgesetzten Raser auf die Böschungen zu verlegen u. bei aufgefülltem Boder Kopfrasen zu verwenden. Die Befestigung der Böschunget durch Bruchsteinpflasterung wird meist nur bei sehr große: Gefällen oder an den Stellen vorgenommen, woselbst de

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 2, S. 354Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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